
Jede Partnerschaft braucht Verbindlichkeit und Vertrauen. Wir sind Recht Transparent.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die
a)über unsere Website www.you-ra.de
b)fernmündlich
c) per E-Mail
d) über das Portal rechtecheck.de
e) über eine Kontaktaufnahme über Google oder andere vergleichbare Suchportale
f) oder für sonstige vergleichbare Fällen, die hier ausdrücklich nicht erfasst sind, aber die Wirksamkeit des Anwaltsvertrages ansonsten nicht berühren
zwischen uns und unseren Mandaten geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Sofern in diesen AGB von "Wir" gesprochen wird umfasst dieser Terminus lediglich die über Herrn Rechtsanwalt Raphael Slowik unter You RA Wirtschaftsrecht Strafrecht angebotenen Rechtsdienstleistungen durch diesen persönlich sowie von diesem hierzu beauftragte Dienstleistungsunternehmen und deren Mitarbeiter. Die Verwendung von "Wir" impliziert nicht, dass Rechtsdienstleistungen einer Sozietät von mehreren Rechtsanwälten angeboten oder beworben werden.
2. Anwaltliche Dienstleistungen:
Wir bieten ausschliesslich Rechtsdienstleistungen im Umfang der BRAO an. Die genaue Beschreibung unserer Dienstleistungen finden Sie auf unserer Website und ergibt sich aus der Mandatierungsvereinbarung,.
3. Vertragsschluss:
Bitte beachten Sie, dass der Vertrag ziwschen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt nicht zwingend schriftlich geschlossen werden muss und die vergütung sich nach dem Gegenstandswert richtet.
4. Vergütung:
Unsere Vergütungsmodelle, Stundensätze und Abrechnungsmodalitäten
Nur eine wirtschaftliche Beratung kann eine gute Beratung sein. Eine faire und transparente Vergütung ist daher ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses.
Fragen zu unserem Honorar beantworten wir Ihnen - soweit möglich - gerne schon hier auf unserer Homepage. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck oder rufen Sie uns einfach an. Selbstverständlich klären wir alle Eckdaten zu unserer Vergütung bereits vor der Beauftragung durch den Mandanten. Die Prinzipien hinter unseren Honorarmodellen lernen Sie hier kennen: fair und transparent
a) Kostenlos und unverbindlich – der Erstkontakt
Die erste Kontaktaufnahme mit You RA ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder auf sonstige Weise schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können.
Sollte Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder können wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich unverzüglich mit.
5. Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis zum Festpreis
Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.
Für diese Erstberatung können wir Ihnen in den meisten Fällen vorab einen Festpreis nennen. Dieser hängt unter anderem vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab.
Diese erste Beratung kann sowohl an einem unserer Kanzleistandorte, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
6. Zeithonorar, Vergütungsgesetz und Pauschalpreis – das passende Honorarmodell
Grundsätzlich stehen für die rechtliche und steuerliche Beratung die folgenden Honorarmodelle zur Verfügung:
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Zeithonorar: Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem Aufwand Unsere Stundensätze beginnen ab 300 Euro + 19% Umsatzsteuer – je nach Art des Auftrags. Den Aufwand erfassen wir in Einheiten von 6 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie.
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Gebühren nach Vdem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
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Soweit wir gerichtlich für Sie aktiv werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem RVG in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung auch im Übrigen mit uns vereinbaren, soweit ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand für uns abschätzbar ist. Im Bereich Steuerrecht und Steuerberatung kommt die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) zum Beispiel bei der Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen in Betracht.
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Pauschalpreis: Pauschalhonorare bieten für den Mandanten die Gewissheit der Deckelung seiner Anwaltskosten. Die Vereinbarung eines Festpreises setzt jedoch voraus, dass der Aufwand für uns im Vorfeld bestimmbar ist. Das kann sowohl bei Gestaltungen (zum Beispiel Erstellung eines Vertragsentwurfs, eines Testaments etc.) oder bei abgrenzbaren Teiltätigkeiten (z.B. Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens) möglich sein. Häufig wird hier – alternativ zum Festpreis – zumindest die Schätzung des Aufwands für ein Zeithonorar möglich sein.
7. Erfolgshonorar, Prozessfinanzierung und Rechtsschutzversicherung – so schalten Sie das Kostenrisiko aus
In bestimmten Konstellationen besteht die Möglichkeit, das Kostenrisiko für die anwaltliche Beauftragung auszuschalten:
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Erfolgshonorar: Wenn Sie mit uns ein Erfolgshonorar vereinbaren, schulden Sie nur dann eine Vergütung, wenn wir Ihren Auftrag erfolgreich durchführen, also zum Beispiel einen Anspruch für Sie durchsetzen. Es eignen sich jedoch nur bestimmte Sachverhalte für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
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Prozessfinanzierung: Vollständig ohne Kostenrisiko lassen sich Zahlungsansprüche vor Gericht durch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers durchsetzen. Dieser übernimmt im Falle einer Niederlage vor Gericht sowohl die Gebühren Ihres Anwalts und des der Gegenseite sowie die Gerichtskosten. Im Erfolgsfall erhält er dafür einen Anteil von ca. 20-30 Prozent des erstrittenen Betrages. Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung sind entsprechende Erfolgsaussichten sowie ein Streitwert von in der Regel mindestens 200.000 Euro.
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Rechtsschutzversicherung: Unsere anwaltlichen Leistungen fallen iunter Umständenl nicht in den Schutzbereich einer Rechtsschutzversicherung. Das gilt insbesondere für wirtschaftsrechtliche Beratungen sowie die gerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten oder Scheidungen. Bei der Vertretung im Anwaltsregreß oder Arzthaftungsprozeß kommt die Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung für unser Honorar jedoch in Betracht. Bitte klären Sie in Zweifelsfragen vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob der von Ihnen vermutete Rechtsverstoß durch Ihre Police Deckung erfährt..
8. Haftung:
Wir haften ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung beschränkt sich bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Rechtsanwalt Raphael Slowik in Fällen eines Anwalötsregresses oder bei der Vertretung in einem Arzthaftungsprozess ausschliesslich auf das Honorar gemäß RVG, welches für Ihren Sachverhalt gemäß einem nachvollziehbaren Gebührenstreitwert geschuldet ist. Die Geltendmachung von Sekundäransprüchen wird ausgeschlossen. Die Haftung beschräkt sich in den vorgenannten Fällen auf 10.000 EUR.
9. Datenschutz:
Unsere Datenschutzrichtlinie informiert darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, 01. Oktober 2025

