Vollständigkeit
Liegen Auftrag, Vollmacht, Beratung, Korrespondenz, Schriftsätze, Anlagen und Entscheidungen vollständig vor?
Handakte und Beweissicherung
Die Qualität der Haftungsprüfung hängt von der vollständigen Dokumentation ab. Handakte, elektronische Nachweise und gerichtliche Akten müssen frühzeitig gesichert werden.
Liegen Auftrag, Vollmacht, Beratung, Korrespondenz, Schriftsätze, Anlagen und Entscheidungen vollständig vor?
Sind Versandprotokolle, Eingangsbestätigungen, Prüfvermerke und Dateiversionen gesichert?
Welche Fristen, Hinweise, Reaktionen und Kenntnisstände ergeben eine belastbare zeitliche Ordnung?
Vor einer rechtlichen Bewertung steht die Beweissicherung. Fehlende Aktenbestandteile und technische Nachweise können später nicht zuverlässig ersetzt werden. Die Unterlagen werden deshalb nach Herkunft, Datum, Funktion und Beweiswert geordnet; Lücken werden ausdrücklich markiert.
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 50 BRAO. Die Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Ihr Sachverhalt