Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin
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Anwaltshaftung / 05

Handakte und Beweissicherung

Handakte.
Beweise zuerst sichern.

Die Qualität der Haftungsprüfung hängt von der vollständigen Dokumentation ab. Handakte, elektronische Nachweise und gerichtliche Akten müssen frühzeitig gesichert werden.

Prüfung

Drei Fragen geben dem Fall Struktur.

01

Vollständigkeit

Liegen Auftrag, Vollmacht, Beratung, Korrespondenz, Schriftsätze, Anlagen und Entscheidungen vollständig vor?

02

Technische Spuren

Sind Versandprotokolle, Eingangsbestätigungen, Prüfvermerke und Dateiversionen gesichert?

03

Chronologie

Welche Fristen, Hinweise, Reaktionen und Kenntnisstände ergeben eine belastbare zeitliche Ordnung?

Einordnung

Vom Vorwurf zur belastbaren Prüfung.

Vor einer rechtlichen Bewertung steht die Beweissicherung. Fehlende Aktenbestandteile und technische Nachweise können später nicht zuverlässig ersetzt werden. Die Unterlagen werden deshalb nach Herkunft, Datum, Funktion und Beweiswert geordnet; Lücken werden ausdrücklich markiert.

Ihr Sachverhalt

Unterlagen und Fristen
geordnet übermitteln.

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