Anwaltshaftung.
Berlin.
23 Jahre Erfahrung
Regress gegen Rechtsanwälte

Haftung ist ein Prinzip. Keine Wahl
„Ich erkenne Muster, wo andere nur Chaos sehen – und liefere Beweise, die Systeme zu Fall bringen."
Oder ihren Prozessgegner
Haftung ist ein Prinzip. Keine Wahl

[Überschrift 2]
Sichtbar wird der Fehler erst im Ergebnis.
[Textabschnitt]
Das Mandatsverhältnis ist strukturell ungleich. Sie übertragen die Wahrnehmung Ihrer Interessen einem Berufsträger, dessen Arbeit Sie weder fachlich beurteilen noch im Verlauf kontrollieren können. Diese Asymmetrie ist dem Anwaltsvertrag nicht äußerlich, sondern sein Konstruktionsprinzip — und sie erklärt, warum anwaltliche Schlechtleistung so spät erkannt wird und warum sie, wenn sie erkannt wird, mit solcher Wucht trifft.
[Überschrift 2]
Wann haben Sie es bemerkt?
[Textabschnitt]
Das ist die erste Frage und keine Formalie. Die Frist beginnt nicht mit dem Fehler, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. § 280 Abs. 1 BGB begründet die Haftung, § 51 BRAO sichert sie über die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung ab.
[Überschrift 2]
Was zu Beginn geschieht
[Textabschnitt — die vier fett gesetzten Wörter jeweils am Zeilenanfang]
Handakte. Beiziehung der Handakte des früheren Bevollmächtigten. Auf deren Herausgabe besteht ein Anspruch.
Gerichtsakte. Erst wenn beide Akten vorliegen, lässt sich der Verfahrensgang datiert nachvollziehen. Alles davor bleibt Eindruck.
Verjährung. Drei Jahre nach den §§ 195, 199 BGB — gerechnet ab dem Schluss des Jahres Ihrer Kenntnis, nicht ab dem Fehler.
Auskunft. Ob der Anspruch trägt — auch wenn die Antwort verneinend ausfällt. Ein aussichtsloses Regressverfahren fügt dem ersten Schaden einen zweiten hinzu.
[Überschrift 2]
Wann haben Sie es bemerkt?
[Textabschnitt]
Das ist die erste Frage und keine Formalie. Die Frist beginnt nicht mit dem Fehler, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. § 280 Abs. 1 BGB begründet die Haftung, § 51 BRAO sichert sie über die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung ab.
[Überschrift 2]
Fallstudie: Adler Group
[Textabschnitt]
Ein Geflecht aus wirtschaftlichen, bilanziellen, regulatorischen und kommunikativen Widersprüchen, das sich nur erschließt, wenn man bereit ist, über lange Zeit an der Struktur zu arbeiten und nicht am Geräusch.
[Button — verlinken auf /adler-group]
Zur Fallstudie
[Überschrift 2]
Ihr Fall
[Textabschnitt]
Rechtsanwalt Raphael Slowik, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin.
Telefon 030 / 25895 002 · rs@you-ra.de
Termine nach Vereinbarung.
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