Was war geschuldet?
Auftrag, vereinbarte Ziele und erkennbare Risiken bestimmen den Ausgangspunkt der Prüfung.
Anwaltshaftung / Ihr Anliegen
Nicht jede enttäuschte Erwartung beruht auf einer Pflichtverletzung. Eine tragfähige Prüfung rekonstruiert den Auftrag, die geschuldete Beratung, die tatsächliche Information und die Entscheidung, die bei pflichtgemäßem Vorgehen getroffen worden wäre.
MandatsanfrageAuftrag, vereinbarte Ziele und erkennbare Risiken bestimmen den Ausgangspunkt der Prüfung.
Korrespondenz, Schriftsätze und Gesprächsdokumentation werden mit dem maßgeblichen Pflichtenprogramm abgeglichen.
Hypothetische Entscheidung, Prozessverlauf und Vermögenslage werden anhand konkreter Tatsachen untersucht.
Für die erste Kontaktaufnahme genügen eine kurze Schilderung und bekannte Fristen. Weitere Unterlagen können nach Abstimmung ergänzt werden.
Die besprochene Entscheidung betrifft unter anderem eine unterbliebene erneute Deckungsanfrage. Sie verdeutlicht die Bedeutung konkreter Kenntnis für den Verjährungsbeginn.
Einordnung lesen →Sie schildern das Anliegen und nennen die wesentlichen Beteiligten sowie bekannte Fristen.
Ich prüfe die mögliche Übernahme. Umfang und Vergütung der rechtlichen Prüfung werden vor Beauftragung geklärt.
Nach Abstimmung folgen vollständige Aufnahme, erforderliche Vollmacht und ausdrückliche Mandatsannahme.