Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin
Mandatsanfrage Monatszeitschrift
für Anwaltshaftung

Anwaltshaftung / Ihr Anliegen

Beratung hinterfragen.
Den Fehler nachvollziehen.

Nicht jede enttäuschte Erwartung beruht auf einer Pflichtverletzung. Eine tragfähige Prüfung rekonstruiert den Auftrag, die geschuldete Beratung, die tatsächliche Information und die Entscheidung, die bei pflichtgemäßem Vorgehen getroffen worden wäre.

Mandatsanfrage

Drei Punkte für die erste Einordnung.

Was war geschuldet?

Auftrag, vereinbarte Ziele und erkennbare Risiken bestimmen den Ausgangspunkt der Prüfung.

Was wurde erklärt oder unterlassen?

Korrespondenz, Schriftsätze und Gesprächsdokumentation werden mit dem maßgeblichen Pflichtenprogramm abgeglichen.

Was wäre anders verlaufen?

Hypothetische Entscheidung, Prozessverlauf und Vermögenslage werden anhand konkreter Tatsachen untersucht.

Welche Unterlagen helfen.

Für die erste Kontaktaufnahme genügen eine kurze Schilderung und bekannte Fristen. Weitere Unterlagen können nach Abstimmung ergänzt werden.

BGH zum Verjährungsbeginn bei Anwaltshaftung

Die besprochene Entscheidung betrifft unter anderem eine unterbliebene erneute Deckungsanfrage. Sie verdeutlicht die Bedeutung konkreter Kenntnis für den Verjährungsbeginn.

Einordnung lesen →

So beginnt die Zusammenarbeit.

01 · Kurze Anfrage

Sie schildern das Anliegen und nennen die wesentlichen Beteiligten sowie bekannte Fristen.

02 · Übernahme und Umfang

Ich prüfe die mögliche Übernahme. Umfang und Vergütung der rechtlichen Prüfung werden vor Beauftragung geklärt.

03 · Auftrag und Unterlagen

Nach Abstimmung folgen vollständige Aufnahme, erforderliche Vollmacht und ausdrückliche Mandatsannahme.

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