Haftungsprüfung und Anspruchsabwehr
Pflichtenmaßstab, hypothetischer Verlauf und Schaden werden anhand der Akten getrennt geprüft. Daraus entsteht eine begründete Einschätzung der Anspruchs- und Verteidigungslage.
Für Vermögensschadenhaftpflichtversicherer
Schadenabteilungen und Regressverantwortliche brauchen eine nachvollziehbare Bewertung: Welche Haftung ist begründet, welche Einwendungen tragen und welche Fragen bleiben offen? Ich prüfe anwaltliche Haftungsfälle im konkret vereinbarten Auftrag.
MandatsanfragePflichtenmaßstab, hypothetischer Verlauf und Schaden werden anhand der Akten getrennt geprüft. Daraus entsteht eine begründete Einschätzung der Anspruchs- und Verteidigungslage.
Leistungsfreiheit im Innenverhältnis, fortbestehende Pflichten gegenüber Dritten, zeitliche und sachliche Grenzen sowie Rückgriff werden gesondert untersucht. Zum Prüfungsangebot nach § 117 VVG →
Eine vorhandene Bewertung wird anhand ihres Prüfauftrags nachvollzogen. Offene Tatsachen, Gegenargumente und mögliche Rückgriffswege werden sichtbar gemacht.
Der Auftrag kann eine schriftliche Stellungnahme, eine Zweitbewertung oder die Begleitung eines konkreten Haftungsverfahrens umfassen. Die Ausarbeitung benennt Aktenstand, rechtliche Maßstäbe, Beweisfragen, verbleibende Risiken und begründete nächste Schritte. Umfang, Bearbeitungszeit und Vergütung werden vor Beginn vereinbart.
Für die erste Kontaktaufnahme genügen Versicherer, Ansprechpartner, Prüfungsanlass und bekannte Fristen. Schadenakten werden erst im abgestimmten Umfang übermittelt.
Geben Sie bitte an, ob eine Beratung des Versicherers, eine Vertretung des Versicherungsnehmers oder ein Regressauftrag angefragt wird. Vor einer Übernahme prüfe ich Interessenkollisionen und den konkreten Auftragsumfang. Eine gleichzeitige Vertretung widerstreitender Interessen in derselben Angelegenheit ist ausgeschlossen.
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