Haftpflichtanspruch
Bestehen Pflichtverletzung, Kausalität und ein ersatzfähiger Schaden gegenüber dem Anwalt?
Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtanspruch und Versicherungsschutz folgen unterschiedlichen Voraussetzungen. Beide Ebenen müssen koordiniert, aber getrennt bewertet werden.
Bestehen Pflichtverletzung, Kausalität und ein ersatzfähiger Schaden gegenüber dem Anwalt?
Welcher Versicherungsvertrag, Versicherungsfall und Deckungsumfang sind einschlägig?
Welche Anzeigen, Fristen und Abstimmungen sind erforderlich, ohne die Anspruchsprüfung zu verkürzen?
Die Beteiligung eines Berufshaftpflichtversicherers verändert die Anspruchsvoraussetzungen nicht. Sie schafft eine zweite Prüfungs- und Kommunikationsebene. Deckungsfragen, Haftungsbewertung und Vergleichsüberlegungen werden deshalb transparent getrennt und anschließend strategisch zusammengeführt.
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 51 BRAO. Die Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Ihr Sachverhalt