Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin
Mandatsanfrage
Anwaltshaftung / 01

Pflichtverletzung

Pflichtverletzung.
Am Mandat gemessen.

Nicht jeder Prozessverlust ist ein Anwaltsfehler. Maßgeblich ist, was im konkreten Mandat geschuldet war und ob die anwaltliche Arbeit davon abwich.

Prüfung

Drei Fragen geben dem Fall Struktur.

01

Mandatsumfang

Welche Aufgabe wurde übernommen, welche nicht – und wie lässt sich das anhand von Vollmacht, Auftrag und Korrespondenz belegen?

02

Pflichtenmaßstab

Waren Beratung, Aufklärung, Fristenkontrolle, Sachverhaltsaufklärung oder Prozessführung gemessen an der damaligen Lage unzureichend?

03

Dokumentation

Welche Hinweise, Entscheidungen und Arbeitsschritte ergeben sich aus Handakte, E-Mails, Schriftsätzen und Vermerken?

Einordnung

Vom Vorwurf zur belastbaren Prüfung.

Die Prüfung beginnt nicht beim Schaden, sondern beim Vertrag und dem tatsächlichen Auftrag. Erst wenn die geschuldete Leistung feststeht, lässt sich eine Abweichung bestimmen. Dazu werden zeitlicher Ablauf, Entscheidungsalternativen und dokumentierte Hinweise zusammengeführt. Ein ungünstiges Ergebnis ersetzt diesen Nachweis nicht.

Ihr Sachverhalt

Unterlagen und Fristen
geordnet übermitteln.

Mandatsanfrage