Mandatsumfang
Welche Aufgabe wurde übernommen, welche nicht – und wie lässt sich das anhand von Vollmacht, Auftrag und Korrespondenz belegen?
Pflichtverletzung
Nicht jeder Prozessverlust ist ein Anwaltsfehler. Maßgeblich ist, was im konkreten Mandat geschuldet war und ob die anwaltliche Arbeit davon abwich.
Welche Aufgabe wurde übernommen, welche nicht – und wie lässt sich das anhand von Vollmacht, Auftrag und Korrespondenz belegen?
Waren Beratung, Aufklärung, Fristenkontrolle, Sachverhaltsaufklärung oder Prozessführung gemessen an der damaligen Lage unzureichend?
Welche Hinweise, Entscheidungen und Arbeitsschritte ergeben sich aus Handakte, E-Mails, Schriftsätzen und Vermerken?
Die Prüfung beginnt nicht beim Schaden, sondern beim Vertrag und dem tatsächlichen Auftrag. Erst wenn die geschuldete Leistung feststeht, lässt sich eine Abweichung bestimmen. Dazu werden zeitlicher Ablauf, Entscheidungsalternativen und dokumentierte Hinweise zusammengeführt. Ein ungünstiges Ergebnis ersetzt diesen Nachweis nicht.
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 280 BGB. Die Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Ihr Sachverhalt