Vermögensvergleich
Welche Position besteht tatsächlich und welche hätte bei pflichtgemäßer Beratung oder Prozessführung bestanden?
Schaden
Der Schaden folgt nicht automatisch aus dem Fehler. Er ergibt sich aus dem Vergleich der tatsächlichen Vermögenslage mit dem Verlauf ohne Pflichtverletzung.
Welche Position besteht tatsächlich und welche hätte bei pflichtgemäßer Beratung oder Prozessführung bestanden?
Welche Zahlungen, Kosten, Forderungsausfälle oder sonstigen Nachteile sind zurechenbar und belegbar?
Welche Vorteile, ersparten Aufwendungen oder Mitverursachungsbeiträge müssen berücksichtigt werden?
Eine belastbare Schadensdarstellung trennt Ausgangsanspruch, Verfahrenskosten und weitere Vermögensfolgen. Sie benennt für jede Position den tatsächlichen Anknüpfungspunkt, den hypothetischen Verlauf und das verfügbare Beweismittel. So wird aus einer pauschalen Forderung eine prüfbare Berechnung.
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 249 BGB. Die Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Ihr Sachverhalt