Die spätere Erkrankung heilt den früheren Fristirrtum nicht
- Issue
- Nach einem unzulässigen zweiten Verlängerungsantrag erkrankt der Anwalt.
- Legal test
- § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG und die Kausalität für die Fristversäumung sind getrennt zu prüfen.
- Decision
- Eine spätere Erkrankung entlastet nach dem LAG nicht bei unabhängig ursächlichem Rechtsirrtum.