Anwaltshaftung.
Berlin.
23 Jahre Erfahrung
Regress gegen Rechtsanwälte

Haftung ist ein Prinzip. Keine Wahl
Was ist überhaupt ein Anwaltsfehler?
"Ich habe einen Gerichtsprozess verloren, und gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich, daran trägt mein Rechtsanwalt die Schuld und muss haften. Es liegt ein Anwaltsfehler vor. Und Anwälte sind dagegen versichert!"
Die Antwort bezüglich des Anwaltsfehlers lautet - leider:
"Es kommt darauf an."
Aber: Sie können Sie einen Anwalt wegen eines "Anwaltsfehlers" nicht in Regress nehmen, solange ein Verfahren, das dieser für Sie betreut und in dem ein Anwaltsfehler vorliegen soll , noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Der Grund ist trivial: der Schaden hat sich noch nicht endgültig realisiert - oder anders, der Anwalt hat noch die Möglichkeit, seinen möglichen Fehler "auszubügeln".
Ob die Voraussetzungen für die Übernahme eines Mandates vorliegen prüfen wir von YOU RA gerne mit Ihnen.
Das ist doch ein Anwaltsfehler!
"Ich habe einen Gerichtsprozess in der Berufung verloren, und gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich, daran trägt mein Rechtsanwalt die Schuld und muss haften. Es liegt ein Anwaltsfehler vor, er hat falsch vorgetragen, das Gericht sagt, es liegt Präklusion vor! Das ist ein Anwaltsfehler und Anwälte sind dagegen versichert!"
Die Antwort bezüglich des Anwaltsfehlers lautet wieder - leider:
"Es kommt darauf an."
Denn:
Ob die Voraussetzungen für die Übernahme eines Mandates vorliegen prüfen wir von YOU RA gerne mit Ihnen.
Die Asymmetrie, die am Anfang steht
Das Mandatsverhältnis ist strukturell ungleich. Der Mandant überträgt die Wahrnehmung seiner Interessen an einen Berufsträger, dessen Arbeit er weder fachlich beurteilen noch im Verlauf kontrollieren kann; die Maßstäbe, an denen sich diese Arbeit messen ließe, sind ihm gerade nicht zugänglich. Diese Asymmetrie ist dem Anwaltsvertrag nicht äußerlich, sondern sein Konstruktionsprinzip, und sie erklärt, warum anwaltliche Schlechtleistung so spät erkannt wird und warum sie, wenn sie erkannt wird, mit solcher Wucht trifft. Sichtbar wird sie regelmäßig erst im Ergebnis, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Verfahren nicht mehr korrigierbar ist.
Hinzu tritt eine zweite Erfahrung, die viele Mandanten machen, bevor sie hier ankommen. Die Bereitschaft, gegen einen Berufsträger vorzugehen, ist innerhalb der Anwaltschaft ungleich verteilt. Regressmandate verlangen, ein fremdes Verfahren vollständig zu durchdringen, sie sind aufwendig und im Ausgang unsicher, und sie richten sich gegen jemanden, den man kollegial einzuordnen gewohnt ist. Die Absagen, die daraus folgen, werden selten begründet. Sie sind gleichwohl keine Aussage über die Berechtigung des Anliegens.
Wofür YOU RA steht
Der Name nennt zuerst den Mandanten und dann den Rechtsanwalt, und diese Reihenfolge ist keine Marketingfigur, sondern die Beschreibung eines Anspruchs. Du bist mein Anwalt, den ich hätte haben sollen.
Was zu Beginn geschieht
Am Anfang steht nicht die Bewertung, sondern die Rekonstruktion. Beigezogen werden die Handakte des früheren Bevollmächtigten, auf deren Herausgabe ein Anspruch besteht, sowie die Gerichtsakte; erst wenn beide vorliegen, lässt sich der Verfahrensgang datiert nachvollziehen und die Frage beantworten, an welcher Stelle eine andere Bearbeitung geboten gewesen wäre. Alles, was davor gesagt wird, bleibt Eindruck.
Gleichrangig, in der zeitlichen Dringlichkeit sogar vorrangig, steht die Verjährung. Der Anspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren nach den Paragraphen 195, 199 BGB, wobei die Frist nicht mit dem Fehler beginnt, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Wann Sie es bemerkt haben, ist deshalb die erste Frage, die gestellt wird, und sie ist keine Formalie.
Am Ende dieser Prüfung steht eine Auskunft darüber, ob der Anspruch trägt, und zwar auch dann, wenn sie verneinend ausfällt. Ein aussichtsloses Regressverfahren fügt dem ersten Schaden einen zweiten hinzu, und die Klarheit darüber ist der Teil der Leistung, der am wenigsten sichtbar und am wichtigsten ist.
Der rechtliche Maßstab
Geschuldet war Ihnen kein Erfolg, sondern die sorgfältige und vollständige Wahrnehmung Ihrer Interessen. Wird diese Pflicht verletzt und entsteht daraus ein Vermögensschaden, haftet der Rechtsanwalt nach Paragraph 280 Absatz 1 BGB; für diesen Fall besteht die nach Paragraph 51 BRAO vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung, weshalb Ihr Anspruch sich wirtschaftlich regelmäßig gegen einen Versicherer richtet und nicht gegen eine Person.
Mit der Feststellung der Pflichtverletzung ist der Anspruch allerdings nicht begründet. Ersetzt wird allein der Schaden, der bei pflichtgemäßer Bearbeitung nicht eingetreten wäre. Das Regressgericht hat deshalb den ursprünglichen Rechtsstreit hypothetisch nachzuvollziehen und darüber zu befinden, wie er bei fehlerfreier Führung ausgegangen wäre. Der Regress ist damit stets ein Verfahren im Verfahren, und er entscheidet sich häufiger an dieser Rekonstruktion als an der Pflichtverletzung selbst. Das ist der sachliche Grund dafür, dass die Arbeit bei der Akte beginnt.
Deckung durch die Rechtsschutzversicherung
Besteht Rechtsschutz, entscheidet sich die Deckung beim Anwaltsregreß typischerweise an zwei Punkten, nämlich an der versicherten Leistungsart und am Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls. Da der Regress ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag ist, fällt er nicht unter den Schadenersatz-Rechtsschutz, und der maßgebliche Zeitpunkt bestimmt sich nach der Verstoßtheorie, also nach dem ersten pflichtwidrigen Akt und nicht nach dessen letztem Glied. Ablehnungen stützen sich häufig auf eine zu enge Bestimmung dieses Zeitpunkts. Die Auseinandersetzung darüber wird hier mitgeführt und ist Bestandteil des Mandats.
Verteidigung gegen Regressansprüche
Die Vertretung erfolgt auf beiden Seiten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die selbst in Anspruch genommen werden, finden hier ebenfalls Vertretung. Die Kenntnis beider Perspektiven ist kein Widerspruch, sondern die Voraussetzung dafür, die Verteidigungslinie der Gegenseite zu antizipieren, bevor sie aufgebaut wird.
Grundlage und Nachprüfbarkeit
Die tragenden Fragen der Anwaltshaftung sind in fünfzehn Fachbeiträgen aufgearbeitet, vom Fehlerbegriff über Fristversäumnis, Organisationsverschulden und Verjährung bis zum Regressprozess und zur Rolle der Berufshaftpflichtversicherung. Sie stehen vollständig und ohne Anmeldung zur Verfügung, weil eine Kanzlei, die Transparenz zum Gegenstand hat, sich an ihr messen lassen muss.
Warum dieses Mandat mehr ist als Ihr Mandat
Es gibt in Deutschland keine Statistik über anwaltliche Haftungsfälle. Nicht über ihre Zahl, nicht über ihre Höhe, nicht über den Deckungsaufwand der Vermögensschadenshaftpflichtversicherer. Über die Einkommenssituation derselben Berufsgruppe hingegen liegen die Zahlen bis auf den Nominallohnindex vor.
Erhoben wird also, was den Berufsstand beschreibt. Nicht erhoben wird, was ihn überprüfbar machen würde.
Zugleich verpflichtet Paragraph 51 BRAO jeden Rechtsanwalt zur Berufshaftpflichtversicherung, und die Kommentarliteratur begründet das mit dem Schutz des rechtsuchenden Publikums vor der akuten Gefahr unwiederbringlicher Vermögensschäden. Woher diese Gefahr bekannt ist, bleibt offen. Ihre Grundlage wäre die Schadensstatistik, die es nicht gibt.
Hinzu kommt das Dritte. Nur etwa ein bis drei Prozent aller in Deutschland ergangenen Urteile werden veröffentlicht, bei den Amtsgerichten sind es null Komma eins Prozent. Was man Rechtsprechung zur Anwaltshaftung nennt, ist deshalb kein Erfahrungssatz, sondern die Behauptung eines Erfahrungssatzes.
Ein Rechtsstaat, dessen Entscheidungen ergehen, ohne einsehbar zu sein, kann seine eigene Legitimation nicht mehr belegen. Im Namen des Volkes?
Daraus folgt, was Ihr Verfahren über Ihren Fall hinaus bedeutet. Jedes geführte Regressverfahren erzeugt genau die Entscheidung, die es nach der Statistik nicht geben dürfte. Es macht sichtbar, was strukturell unsichtbar gehalten wird. Sie verfolgen Ihren Anspruch, und Sie erzeugen dabei einen Befund in einem Feld, das befundfrei gehalten wird.
Das ist keine Nebenwirkung, die man in Kauf nimmt. Es ist der Grund, warum diese Kanzlei diese Verfahren führt, während andere sie meiden.
Was daraus werden soll, steht unter anwaltsfehler.info.
Erste Einschätzung
Schildern Sie den Verlauf und nennen Sie den Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Fehler erkennbar wurde. Aus diesen beiden Angaben ergibt sich, wie eilig die Sache ist.