Ausgangsverfahren
Welche Tatsachen, Einwendungen und Beweismittel standen im ursprünglichen Verfahren zur Verfügung?
Kausalität und Prozess im Prozess
Bei prozessbezogenen Fehlern muss gezeigt werden, wie das Ausgangsverfahren bei pflichtgemäßem Vorgehen voraussichtlich geendet hätte.
Welche Tatsachen, Einwendungen und Beweismittel standen im ursprünglichen Verfahren zur Verfügung?
Welche Entscheidung wäre ohne die behauptete Pflichtverletzung zu erwarten gewesen?
Welche Unterlagen und Zeugen tragen die Rekonstruktion, und wo bestehen beweisrechtliche Risiken?
Kausalität ist häufig der Schwerpunkt des Regresses. Die Ausgangslage wird deshalb nicht nur nacherzählt, sondern rechtlich und beweisbezogen neu aufgebaut. Pflichtverletzung, hypothetische Entscheidung und Vermögensfolge müssen als getrennte Prüfungsschritte nachvollziehbar bleiben.
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 249 BGB. Die Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Ihr Sachverhalt