Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin
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Anwaltshaftung / 02

Kausalität und Prozess im Prozess

Prozess im Prozess.
Den Verlauf rekonstruieren.

Bei prozessbezogenen Fehlern muss gezeigt werden, wie das Ausgangsverfahren bei pflichtgemäßem Vorgehen voraussichtlich geendet hätte.

Prüfung

Drei Fragen geben dem Fall Struktur.

01

Ausgangsverfahren

Welche Tatsachen, Einwendungen und Beweismittel standen im ursprünglichen Verfahren zur Verfügung?

02

Hypothetischer Verlauf

Welche Entscheidung wäre ohne die behauptete Pflichtverletzung zu erwarten gewesen?

03

Beweisführung

Welche Unterlagen und Zeugen tragen die Rekonstruktion, und wo bestehen beweisrechtliche Risiken?

Einordnung

Vom Vorwurf zur belastbaren Prüfung.

Kausalität ist häufig der Schwerpunkt des Regresses. Die Ausgangslage wird deshalb nicht nur nacherzählt, sondern rechtlich und beweisbezogen neu aufgebaut. Pflichtverletzung, hypothetische Entscheidung und Vermögensfolge müssen als getrennte Prüfungsschritte nachvollziehbar bleiben.

Ihr Sachverhalt

Unterlagen und Fristen
geordnet übermitteln.

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