Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin
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Anwaltshaftung / 04

Verjährung

Verjährung.
Kenntnis präzise bestimmen.

Für den Verjährungsbeginn kommt es nicht allein auf ein nachteiliges Urteil an. Entscheidend sind Anspruchsentstehung und die maßgebliche Kenntnis im konkreten Fall.

Prüfung

Drei Fragen geben dem Fall Struktur.

01

Anspruchsentstehung

Wann ist aus der behaupteten Pflichtverletzung ein konkreter Vermögensnachteil entstanden?

02

Kenntnis

Wann waren die tatsächlichen Umstände bekannt, aus denen Pflichtverletzung und Schaden erkennbar wurden?

03

Fristverlauf

Welche Hemmungs-, Neubeginn- oder Höchstfristen sind anhand der Chronologie zu berücksichtigen?

Einordnung

Vom Vorwurf zur belastbaren Prüfung.

Verjährung wird anhand einer belastbaren Zeitleiste geprüft. Beratungen, gerichtliche Entscheidungen, Hinweise, Kenntnisstände und verjährungsrelevante Maßnahmen müssen datiert und voneinander getrennt werden. Eine vorschnelle Gleichsetzung von Prozessverlust und Kenntnis kann zu einem falschen Ergebnis führen.

Ihr Sachverhalt

Unterlagen und Fristen
geordnet übermitteln.

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