Anspruchsentstehung
Wann ist aus der behaupteten Pflichtverletzung ein konkreter Vermögensnachteil entstanden?
Verjährung
Für den Verjährungsbeginn kommt es nicht allein auf ein nachteiliges Urteil an. Entscheidend sind Anspruchsentstehung und die maßgebliche Kenntnis im konkreten Fall.
Wann ist aus der behaupteten Pflichtverletzung ein konkreter Vermögensnachteil entstanden?
Wann waren die tatsächlichen Umstände bekannt, aus denen Pflichtverletzung und Schaden erkennbar wurden?
Welche Hemmungs-, Neubeginn- oder Höchstfristen sind anhand der Chronologie zu berücksichtigen?
Verjährung wird anhand einer belastbaren Zeitleiste geprüft. Beratungen, gerichtliche Entscheidungen, Hinweise, Kenntnisstände und verjährungsrelevante Maßnahmen müssen datiert und voneinander getrennt werden. Eine vorschnelle Gleichsetzung von Prozessverlust und Kenntnis kann zu einem falschen Ergebnis führen.
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 199 BGB. Die Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Ihr Sachverhalt