I. Die richtige Untersuchungseinheit

2Wessels lenkt den Blick von der Gesamtzahl auf Veränderungen innerhalb der Anwaltschaft. Seine Sorge betrifft den Zugang zum Recht in einzelnen Regionen und Rechtsgebieten; KI erscheint dabei nicht als verlässlich nachgewiesene Ersatzkapazität. Damit ist ein sinnvoller Problemaufriss gewonnen. Noch nicht beantwortet ist jedoch, wie Beratungskapazität sachgerecht gemessen werden sollte.1

3Redaktionell spricht viel dafür, vier Größen getrennt zu erheben: verfügbares Zeitvolumen, fachliche Zuständigkeit, wirtschaftliche Zugänglichkeit und tatsächliche Erreichbarkeit. Eine Zulassung zählt eine Person, nicht deren freie Mandatskapazität. Ein Internetangebot belegt eine Kontaktmöglichkeit, nicht die Annahmebereitschaft für ein konkretes Mandat. Erst diese Unterscheidungen machen aus einer Bestandsstatistik eine belastbare Versorgungsaussage.

II. KI als überprüfbare Hypothese

4Dieselbe methodische Zurückhaltung gilt für technische Lösungen. Weder ein überzeugender Schriftsatzentwurf noch ein dokumentierter Fehlfall misst die Nettowirkung eines Systems. Zu untersuchen wären ersparte Arbeit, zusätzlicher Prüfaufwand, Korrekturkosten und Auswirkungen auf Verfahrensqualität. Ein sinnvoller Vergleich müsste gleichartige Aufgaben und nachprüfbare Qualitätsmaßstäbe verwenden, statt verschiedene Produkte und Einsatzweisen zusammenzufassen.

5Als Gegenargument verdient die Möglichkeit Beachtung, dass digitale Zusammenarbeit örtliche Engpässe teilweise abmildert. Ob sie das tatsächlich tut, hängt aber unter anderem von Sprache, Barrierefreiheit, Bezahlbarkeit und der Art des Beratungsbedarfs ab. Der bloße technische Zugang reicht als Nachweis ebenso wenig wie die pauschale Annahme, räumliche Entfernung sei stets entscheidend.

III. Redaktioneller Anschluss

6Für die MZfA bietet sich deshalb eine begrenzte Untersuchung mit offen gelegten Definitionen an. Befragt werden könnten Beratungsstellen und Kanzleien nach Wartezeiten, Ablehnungsgründen und überprüfbaren digitalen Entlastungen. Dies ist ein Vorschlag, kein durchgeführter Test. Wessels' Beitrag liefert den Anlass; ein wissenschaftlicher Anschluss muss die Daten erst erheben, Gegenbefunde zulassen und zwischen berufspolitischer Sorge und gemessenem Versorgungsdefizit unterscheiden.

Fußnoten

  1. Ulrich Wessels, Die Anwaltschaft – wer ist das und wohin geht sie?, BRAK-Mitteilungen 4/2026, S. 235.

Quelle und Einordnung

Methodische Anmerkung zum vollständig gelesenen Originalbeitrag von Ulrich Wessels, BRAK-Mitteilungen 4/2026, S. 235. Heftmonat August 2026; genaues ursprüngliches Erscheinungsdatum unbekannt. Der BRAK-Newsroom-Hinweis vom 14.09.2026 ist davon zu unterscheiden. Keine eigene statistische Erhebung und kein empirischer KI-Wirksamkeitsnachweis.

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