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RAK Berlin kritisiert geplante Datenanforderungen bei Geldwäschemeldungen

Die Kammer wendet sich gegen zusätzliche Datenabfragen und verweist auf den Schutz vertraulicher Mandanteninformationen.

Originalquelle veröffentlicht
07.09.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
12.09.2026
Datum der Stellungnahme laut Kammer
02.09.2026
Stand
Berufspolitische Stellungnahme

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat am 7. September über ihre Stellungnahme vom 2. September 2026 zu vorgesehenen Standards der europäischen Geldwäschebehörde AMLA berichtet. Gegenstand sind zusätzliche Datenanforderungen für Verdachtsmeldungen.

Nach Auffassung der Kammer würden die Vorschläge den Arbeitsaufwand für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erheblich erhöhen. Zudem werde die besondere Rolle der Anwaltschaft, insbesondere die Vertraulichkeit von Mandantendaten, nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Nachricht gibt die Position der RAK Berlin wieder. Sie berichtet über vorgeschlagene Standards und begründet keine Aussage über bereits in Kraft getretene neue Meldepflichten. Grundlage dieses Kurzberichts ist die öffentliche Kammermitteilung; eine eigenständige Bewertung des gesamten Konsultationsentwurfs ist damit nicht verbunden.

Quelle und Nachweis

Rechtsanwaltskammer Berlin · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 12.09.2026.

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