Kammernews
Finanzämter in NRW: Kammerhinweis zu geänderten Postanschriften
Nach dem Hinweis der RAK Tübingen sind für Briefpost an NRW-Finanzämter nur noch deren Hausanschriften zu verwenden.
- Originalquelle veröffentlicht
- 04.09.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 13.09.2026
- Umstellung laut Kammermitteilung
- 01.09.2026
- Stand
- Adressänderung · Kammermitteilung
Die Rechtsanwaltskammer Tübingen informiert am 4. September 2026 darüber, dass die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen ihre Postfächer und die zugehörigen Postfachadressen zum 1. September eingestellt haben.
Für Briefsendungen verweist die Kammer auf die jeweilige Hausanschrift. Vorübergehende Nachsendeaufträge sollen die Umstellung erleichtern, ersetzen nach dem Hinweis aber nicht die Pflege der Kanzleiadressdaten.
Der Kurzbericht betrifft die postalische Adressierung. Aus ihm folgt keine Aussage über eine Änderung elektronischer Übermittlungswege. Maßgeblich für den einzelnen Versand bleibt die aktuelle Anschrift des zuständigen Finanzamts.
Quelle und Nachweis
Rechtsanwaltskammer Tübingen · Aktuelle Mitteilungen · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 13.09.2026. Öffentlich zugängliche Originalquelle gelesen; keine unabhängige Bestätigung sämtlicher Eigenangaben.