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BRAK berichtet: Volle Terminsgebühr nach Erörterung trotz Versäumnisurteils

Nach der Kammermeldung zum OLG Naumburg genügt eine sachliche Erörterung zu einem von mehreren Anträgen.

Originalquelle veröffentlicht
29.09.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
30.09.2026
Entscheidungsdatum
30.07.2026
Stand
Kammerbericht · amtlicher Volltextabruf offen

Die BRAK berichtet am 29. September 2026 über einen Beschluss des OLG Naumburg vom 30. Juli 2026 (2 W 16/25 (KfB)). Danach entsteht die volle Terminsgebühr, wenn das Gericht bei Ausbleiben einer Partei mit der erschienenen Seite die Sach- und Rechtslage erörtert. Im geschilderten Fall betraf das Gespräch nur einen von zwei Klageanträgen.

Nach Darstellung der BRAK lehnte das Gericht eine Aufteilung der Gebühr nach erörterten und nicht erörterten Streitgegenständen ab. Dieser Kurzbericht gibt die geprüfte Kammermeldung wieder. Der dort verlinkte amtliche Entscheidungstext war beim Abruf nicht erreichbar; eine eigenständige Volltextbesprechung ist damit nicht verbunden.

Quelle und Nachweis

BRAK · Nachrichten · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 30.09.2026. Öffentliche Originalmeldung der Kammer im Volltext gelesen. Unbekannte Daten bleiben offen.

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