Kammernews
RAK Sachsen ändert Kleinanzeigenpreise zum 1. Oktober
Für Kleinanzeigen bei der RAK Sachsen gelten ab dem 1. Oktober neue Preise; gesetzliche oder berufsrechtliche Gebühren sind nicht betroffen.
- Originalquelle veröffentlicht
- 18.09.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 20.09.2026
- Geltung der neuen Preise
- 01.10.2026
- Stand
- Neue Preise ab 1. Oktober 2026 angekündigt
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen weist darauf hin, dass für ihre Kleinanzeigen ab dem 1. Oktober 2026 neue Preise gelten.
Betroffen sind nach der Kammermitteilung sowohl Anzeigen im Fließtext als auch gestaltete Anzeigen. Die Detailpreise stellt die Kammer in ihrer Rubrik „Kleinanzeigen“ bereit.
Die Meldung betrifft das kostenpflichtige Veröffentlichungsangebot der Kammer. Sie ändert weder Berufsrecht noch gesetzliche Gebühren und wird deshalb als organisatorische Kammernachricht eingeordnet.
Quelle und Nachweis
Rechtsanwaltskammer Sachsen · Aktuelles · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 20.09.2026. Öffentlich zugängliche Originalmitteilung vollständig gelesen; Geltungsdatum, Anzeigenarten und organisatorischer Charakter geprüft.