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BRAK und alle 28 Rechtsanwaltskammern lehnen aktuelle AMLA-Entwürfe ab

BRAK und regionale Kammern fordern weniger Bürokratie und ausdrücklichen Schutz von Verschwiegenheit, Mandatsgeheimnis und Meldeprivileg.

Originalquelle veröffentlicht
22.10.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
24.10.2026
Gemeinsame Resolution veröffentlicht
22.10.2026
Stand
Resolution zu AMLA-Entwürfen; keine geltende Neuregelung

Die Bundesrechtsanwaltskammer und alle 28 regionalen Rechtsanwaltskammern haben sich in einer gemeinsamen Resolution gegen die derzeitigen Entwürfe der europäischen Anti-Money Laundering Authority gewandt. Sie unterstützen nach eigener Erklärung eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, lehnen die geplanten Durchführungsstandards in der vorliegenden Form jedoch ab.

Die Kammern kritisieren vor allem die Komplexität sowie aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Daten-, Dokumentations- und Berichtspflichten. Besonders kleinere Kanzleien und die Kammern selbst würden übermäßig belastet. Banktypische Anforderungen dürften nicht schematisch auf den Nichtfinanzsektor übertragen werden; zugleich müsse berücksichtigt werden, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der AML-Verordnung Verpflichtete sind.

Gefordert werden verständlichere und praxistauglichere Regelungen, die Streichung unnötiger Erhebungs- und Berichtspflichten sowie Schutzverfahren für vertrauliche Mandatsinformationen. Verschwiegenheit, Mandatsgeheimnis, Zugang zum Recht, das Meldeprivileg und die Berufsausübungsfreiheit dürften nach der Resolution nicht ausgehöhlt werden. Die Erklärung bezieht sich auf Entwürfe und ist weder ein bereits geltender Durchführungsstandard noch eine gesetzliche Neuregelung.

Quelle und Nachweis

BRAK · Presseerklärung 21/2026 · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 23.10.2026. BRAK-Originaltext und gemeinsame Position aller 28 regionalen Rechtsanwaltskammern geprüft; die berichtete Kritik ist als Kammerposition gekennzeichnet.

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