Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin030 25895 002
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Berufspflichten und Kanzleiorganisation

10 Beiträge

Geldwäscheprüfung: Drei Fragen statt eines pauschalen Alarmreflexes

Geldwäscheprävention verlangt eine geordnete Prüfung: Erfasst das Gesetz die konkrete Tätigkeit, welche organisatorischen Anforderungen folgen und wann entsteht eine Meldungspflicht? Ein undifferenzierter Hinweis auf verdächtige Mandantengelder kann diese verschiedenen Fragen nicht beantworten. Der Beitrag unterscheidet die drei gesetzlichen Prüfungsebenen.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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Terminvertretung: Erst den Auftrag bestimmen, dann die Gebühr

Entsteht aus einer gerichtlichen Bestellung für einen einzelnen Termin bereits das Gebührenprogramm einer umfassenden Verteidigung? Die aktuelle Meldung gibt Anlass, eine methodische Trennung zu betonen: Der Umfang der Bestellung und die Einordnung der Tätigkeit in das Vergütungsverzeichnis sind zusammenhängende, aber nicht identische Fragen.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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Compliance-Fragebogen ist keine Offenbarungsbefugnis

Können Unternehmen ihre Kanzleien in standardisierte Lieferantenkontrollen einbeziehen? Die Frage verbindet unionsrechtliche Reichweite mit berufsrechtlichen Grenzen. Der Beitrag behandelt die berufsrechtliche Ebene: Auch eine nachvollziehbare Compliance-Anfrage verlangt eine eigenständige Prüfung der verlangten Informationen und vertraglichen Bindungen.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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Ein Transaktionshinweis ist noch kein Prüfungsergebnis

Automatisierte Auffälligkeitserkennung kann Prüfaufwand lenken. Ob sie Fremdgeldrisiken zuverlässig erfasst, hängt jedoch von ihren Kriterien, Daten und nachgelagerten Entscheidungen ab. Die zugänglichen BRAK-Texte beschreiben ein Konzept. Sie liefern keine veröffentlichten Ergebnisse eines laufenden technischen Wirksamkeitstests.

Legal Tech und Digitalisierung

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Kanzlei als überprüfbare Funktion: Was eine Reform leisten müsste

Eine funktionale Beschreibung der Kanzlei kann neue Arbeitsformen erfassen, muss aber deren Schutzleistung überprüfbar machen. Der Vorschlag der BRAK eröffnet eine Regelungsdiskussion; eine neue Rechtslage entsteht dadurch nicht. Der folgende Beitrag entwickelt Kriterien für diese Diskussion, ohne die Zulässigkeit eines konkreten Kanzleimodells vorwegzunehmen.

Rechtspolitik

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Verantwortung bleibt zuordenbar

Elektronische Übermittlungswege und automatisierte Auskünfte verteilen Arbeit neu. Sie beseitigen weder die rechtliche Verantwortlichkeit noch die Pflicht, Zuständigkeit, Tatsachengrundlage und Nachweis zu kontrollieren.

Editorial – Vorwort des Herausgebers

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