Videoverhandlung: bekannte Störungen rechtzeitig beheben
BGH, Urteil vom 30. Juli 2026 – I ZR 31/26: Nach einem gescheiterten Termin sind technische Wiederholungsrisiken aufzuklären. Für ein Rechtsmittel zählt außerdem die vollständige Darlegung.
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Fachbeiträge, Urteilsanalysen und systemische Perspektiven von Rechtsanwalt Raphael Slowik.
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BGH, Urteil vom 30. Juli 2026 – I ZR 31/26: Nach einem gescheiterten Termin sind technische Wiederholungsrisiken aufzuklären. Für ein Rechtsmittel zählt außerdem die vollständige Darlegung.
BGH, Beschluss vom 28. August 2026 – AnwZ (Brfg) 22/26: Postzustellung allein genügt nicht. Maßgeblich sind die tatsächliche Erkennbarkeit und eine verhältnismäßige Entscheidung.
BGH, Beschluss vom 14. August 2026 – AnwZ (Brfg) 23/26: Eine Momentaufnahme des Kontostands ersetzt keine rechtlich gesicherte Schutzorganisation für Mandanten.
BGH, Beschluss vom 30. Juli 2026 – I ZB 85/25: Formmangel, Zumutbarkeit eines Ersatzwegs und Wiedereinsetzungsfrist verlangen eine getrennte Prüfung.
OLG München, Beschluss vom 18. August 2026 – 6 U 1263/26 e: Entscheidend sind die konkreten Folgen einer Erkrankung und die zumutbare Vertretungsvorsorge.
Ab 1. Oktober 2026 erweitert die Vorsorgeregister-Verordnung die Aufnahme elektronischer Abschriften. Verfügbarkeit, Wirksamkeit und Aktualität bleiben getrennte Aufgaben.
Die seit 3. September 2026 geltende Fortbildungsprüfungsverordnung für IT und Marketing im Rechtswesen verbindet digitale Abläufe mit Organisationsverantwortung.
AGH NRW, Urteil vom 17. Juli 2026 – 1 AGH 20/26: Immobilienvermögen, verfügbare Liquidität und der Schutz der Mandanten sind getrennt zu prüfen.
Richtige Zitate genügen nicht, wenn entscheidende Unterlagen fehlen. Eine Einordnung zu Aktenvollständigkeit, Geheimnisschutz und anwaltlicher Verantwortung.
IX ZR 18/24: Ein nachteiliges Berufungsurteil begründet nicht ohne Weiteres die Kenntnis der anwaltlichen Pflichtverletzung.
BGH, Beschluss vom 6. Mai 2026 – VII ZB 9/25: Persönlicher Versand, technischer Nachweis und rechtliches Gehör müssen getrennt geprüft werden.
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