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BRAK berichtet über Chatkontrolle und Schutz von Mandantenlisten

Der Europanewsletter vom 8. Oktober greift Verhandlungen zur Kommunikationsüberwachung und eine Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs auf.

Originalquelle veröffentlicht
08.10.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
09.10.2026
Mehrere berichtete Vorgänge
Nicht belegt
Stand
Europanewsletter · Darstellung der BRAK

Die BRAK berichtet in ihrem Europanewsletter vom 8. Oktober 2026, dass die Trilogverhandlungen am 29. September über die geplante EU-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet erneut ohne Einigung über das Scannen privater Kommunikation geblieben seien.

Ein weiterer Beitrag behandelt das Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 29. September 2026 in der Sache E-28/25. Nach der BRAK-Darstellung kann eine Pflicht zur Herausgabe anwaltlicher Mandantenlisten an Steuerbehörden die Dienstleistungsfreiheit beschränken; maßgeblich seien eine gesetzliche Grundlage sowie Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.

Die Ausgabe informiert zudem über eine Empfehlung der Europäischen Kommission zu Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Cyberkriminalität. Der Kurzbericht gibt die Kammerberichterstattung wieder; eine eigenständige Prüfung des Urteils und der Verhandlungsdokumente ist damit nicht verbunden.

Quelle und Nachweis

Bundesrechtsanwaltskammer · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 09.10.2026 12:43 CEST. Öffentlicher BRAK-Einzeltext vollständig gelesen; eigenständig formulierter Bericht. Keine Kopie redaktioneller Leitsätze.

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