Kammernews
BRAK berichtet über Chatkontrolle und Schutz von Mandantenlisten
Der Europanewsletter vom 8. Oktober greift Verhandlungen zur Kommunikationsüberwachung und eine Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs auf.
- Originalquelle veröffentlicht
- 08.10.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 09.10.2026
- Mehrere berichtete Vorgänge
- Nicht belegt
- Stand
- Europanewsletter · Darstellung der BRAK
Die BRAK berichtet in ihrem Europanewsletter vom 8. Oktober 2026, dass die Trilogverhandlungen am 29. September über die geplante EU-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet erneut ohne Einigung über das Scannen privater Kommunikation geblieben seien.
Ein weiterer Beitrag behandelt das Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 29. September 2026 in der Sache E-28/25. Nach der BRAK-Darstellung kann eine Pflicht zur Herausgabe anwaltlicher Mandantenlisten an Steuerbehörden die Dienstleistungsfreiheit beschränken; maßgeblich seien eine gesetzliche Grundlage sowie Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.
Die Ausgabe informiert zudem über eine Empfehlung der Europäischen Kommission zu Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Cyberkriminalität. Der Kurzbericht gibt die Kammerberichterstattung wieder; eine eigenständige Prüfung des Urteils und der Verhandlungsdokumente ist damit nicht verbunden.
Quelle und Nachweis
Bundesrechtsanwaltskammer · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 09.10.2026 12:43 CEST. Öffentlicher BRAK-Einzeltext vollständig gelesen; eigenständig formulierter Bericht. Keine Kopie redaktioneller Leitsätze.