Kammernews
BRAK fordert gesetzliche Neufassung der Kanzleipflicht
Die BRAK-Hauptversammlung schlägt eine gesetzliche Neufassung der Kanzleipflicht vor.
- Originalquelle veröffentlicht
- 25.09.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 26.09.2026
- Beschluss der Hauptversammlung
- 25.09.2026
- Stand
- Reformvorschlag an den Gesetzgeber beschlossen; noch keine Gesetzesänderung
Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich am 25. September 2026 mehrheitlich für einen Vorschlag zur Neufassung von § 27 Absatz 1 BRAO ausgesprochen. Anlass ist die Diskussion um das BGH-Urteil vom 1. Dezember 2025, AnwZ (Brfg) 50/24.
Der vorgeschlagene Gesetzestext soll die Kanzlei als die sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Berufsausübung definieren. Genannt werden insbesondere Zustellungen, Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und Beschlagnahmeschutz.
Die BRAK-Hauptversammlung fordert damit eine gesetzgeberische Änderung. Eine bereits beschlossene Gesetzesänderung oder ein Inkrafttreten ist damit nicht verbunden.
Quelle und Nachweis
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) · Presseerklärung 18/2026 · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 26.09.2026. Öffentlich zugängliche Originalmitteilung vollständig gelesen; Abstimmung, vorgeschlagener Wortlaut, Anlass und Verfahrensstand geprüft.