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BRAK schlägt Integration der Insolvenzverwalteraufsicht in die Rechtsanwaltskammern vor

Statt einer neuen Kammer für insolvenzrechtliche Amtsträger will die BRAK anwaltliche und nichtanwaltliche Insolvenzverwalter in die Rechtsanwaltskammern integrieren und dort besondere Insolvenzsachen-Abteilungen schaffen.

Originalquelle veröffentlicht
28.10.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
31.10.2026
BRAK-Alternativvorschlag im laufenden Gesetzgebungsverfahren
Nicht belegt
Stand
Alternativvorschlag; keine beschlossene Organisationsreform

Die BRAK hat ihren Alternativvorschlag zum geplanten Berufsrecht für Insolvenzverwalter überarbeitet. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht eine eigenständige Kammer für insolvenzrechtliche Berufsträger mit Zulassung, Register, Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit vor.

Die BRAK hält diese Struktur insbesondere für die große Mehrheit der Insolvenzverwalter mit Anwaltszulassung für unnötig und kostenintensiv. Nach ihrer Darstellung würden für sie eine zweite Mitgliedschaft, ein zusätzliches Zulassungsverfahren und eine parallele Berufsaufsicht entstehen, obwohl die bisherige anwaltliche Aufsicht nicht als defizitär ausgewiesen sei.

Als Alternative schlägt die BRAK vor, sämtliche insolvenzrechtlichen Amtsträger in die Rechtsanwaltskammern zu integrieren. Nichtanwaltliche Verwalter sollen Vertreter in besondere Abteilungen für Insolvenzsachen wählen und nur die hierfür entstehenden spezifischen Kosten tragen. Der Vorschlag ist eine Stellungnahme im laufenden Gesetzgebungsverfahren und keine bereits umgesetzte Organisationsreform.

Quelle und Nachweis

BRAK · Primärquelle · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 29.10.2026. BRAK-Originaltext geprüft; Referentenentwurf und Alternativvorschlag getrennt.

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