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Freispruch für Istanbuler Kammervorstand ist rechtskräftig

Das Berufungsgericht verwarf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch; die BRAK hatte das Verfahren mit weiteren Anwaltsorganisationen beobachtet.

Originalquelle veröffentlicht
22.10.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
24.10.2026
Berufung verworfen; Freispruch rechtskräftig
21.10.2026
Stand
Verfahren rechtskräftig abgeschlossen

Das Strafverfahren gegen alle elf Mitglieder des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer ist nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer rechtskräftig abgeschlossen. Das Berufungsgericht verwarf am 21. Oktober 2026 die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den bereits im Januar ergangenen Freispruch.

Ausgangspunkt war eine Erklärung der Istanbuler Kammer von Ende 2024. Darin hatte sie Aufklärung zur Tötung zweier Journalisten in Nordsyrien verlangt und Festnahmen bei einer Demonstration kritisiert. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin gegen den gesamten Kammervorstand Anklage wegen Terrorpropaganda und der öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen.

Der Freispruch vom 9. Januar 2026 war zunächst angefochten worden. Mit der nun gemeldeten Verwerfung des Rechtsmittels ist er nach der BRAK-Presseerklärung rechtskräftig. Die BRAK, die Rechtsanwaltskammer Berlin und weitere Anwaltsorganisationen hatten das Verfahren durch Prozessbeobachter begleitet. Die Meldung betrifft den Verfahrensabschluss; weitergehende Aussagen zur allgemeinen Lage der Anwaltschaft in der Türkei werden daraus nicht abgeleitet.

Quelle und Nachweis

BRAK · Presseerklärung 22/2026 · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 23.10.2026. BRAK-Originaltext geprüft; Rechtskraft, Verfahrensdaten und Prozessbeobachtung werden nach der BRAK-Presseerklärung wiedergegeben.

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