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BRAK kritisiert Nachrichtendienst-Reform wegen Risiken für das Berufsgeheimnis

Die Kammer fordert präzisere Schutzregeln für vertrauliche Mandatskommunikation und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz.

Originalquelle veröffentlicht
30.09.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
01.10.2026
Zeitpunkt einer möglichen Gesetzesänderung
Nicht belegt
Stand
Stellungnahme zum Regierungsentwurf

Die Bundesrechtsanwaltskammer erläutert in ihrer Nachricht vom 30. September 2026 ihre Kritik am Regierungsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Die Mitteilung verweist auf die ausführliche Stellungnahme 60/2026 und beanstandet sowohl das Beteiligungsverfahren als auch vorgesehene neue Befugnisse.

Als problematisch bewertet die BRAK insbesondere Eingriffe in IT-Systeme, das Offenhalten von Sicherheitslücken und ausgeweitete automatisierte Datenauswertungen. Sie befürchtet außerdem, anwaltliche Beratung könne unter den vorgesehenen Kriterien als Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen eingeordnet werden.

Die BRAK verlangt deshalb klarere Garantien für das Berufsgeheimnis und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Diese verfassungsrechtliche Bewertung stammt von der Kammer; der Kurzbericht trifft keine eigene Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Entwurfs. Ein Inkrafttreten der kritisierten Vorschläge wird nicht behauptet.

Quelle und Nachweis

BRAK · Nachrichten aus Berlin 20/2026 · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 01.10.2026. Öffentliche Originalmitteilung im Volltext gelesen; Aussagen und Bewertungen der jeweiligen Institution zugeordnet.

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