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Sammelanderkonten: Nichtbeanstandung bis Ende 2027 verlängert
Der Nichtbeanstandungserlass für anwaltliche Sammelanderkonten soll nach BRAK-Angaben bis Ende 2027 gelten.
- Originalquelle veröffentlicht
- 25.09.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 26.09.2026
- Verlängerungszeitraum
- Nicht belegt
- Stand
- Nichtbeanstandung bis Ende 2027 verlängert; dauerhafte Regelung noch offen
Die Bundesrechtsanwaltskammer meldet, dass der bisher jährlich verlängerte Nichtbeanstandungserlass für anwaltliche Sammelanderkonten bis Ende 2027 fortgeführt wird. Banken sollen danach weiterhin nicht sanktioniert werden, wenn sie solche Konten nicht als nach dem Common Reporting Standard meldepflichtig behandeln.
Eine dauerhafte gesetzliche Ausnahme besteht damit noch nicht. Die BRAK arbeitet nach eigener Mitteilung an einem zentralen elektronischen System, das bestimmte Transaktionsdaten automatisiert prüfen und Auffälligkeiten an die zuständige Kammer weitergeben soll.
YOU VE berichtet über den von der BRAK mitgeteilten Zwischenstand. Die Verlängerung bis Ende 2027 ersetzt keine endgültige gesetzliche Regelung.
Quelle und Nachweis
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) · Presseerklärung 19/2026 · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 26.09.2026. Öffentlich zugängliche Originalmitteilung vollständig gelesen; Laufzeit, Hintergrund und vorläufiger Charakter der Lösung geprüft.