Kammernews
BRAK lehnt administrative Vermögenseinziehung im Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz weiterhin ab
Die BRAK hält den Regierungsentwurf trotz punktueller Änderungen weiterhin für rechtsstaatlich unzureichend. Im Mittelpunkt steht die administrative Sicherung und Einziehung bedeutender Vermögenswerte ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht.
- Originalquelle veröffentlicht
- 28.10.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 31.10.2026
- Laufendes Gesetzgebungsverfahren; BRAK-Position
- 09.10.2026
- Stand
- BRAK fordert Nachbesserungen; keine geltende Neuregelung
Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert grundlegende Änderungen am Regierungsentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes. Kern ihrer Kritik ist die geplante administrative Vermögensermittlung und -einziehung. Danach sollen grundsätzlich Vermögenswerte ab 100.000 Euro untersucht und vorläufig gesichert werden können, wenn Zweifel an ihrer rechtmäßigen Herkunft bestehen.
Die BRAK sieht insbesondere unbestimmte Voraussetzungen und Risiken bei der tatsächlichen Beweisführung. Fehlende Herkunftsnachweise dürften nach ihrer Position nicht vorschnell als Beleg illegaler Herkunft behandelt werden. Zudem verlangt sie eine systematische Abstimmung mit der strafrechtlichen Vermögenseinziehung nach § 76a Abs. 4 StGB und hält Teile der geplanten Zollzuständigkeit für verfassungsrechtlich problematisch.
Auch Änderungen beim Transparenzregister und im Geldwäschegesetz bewertet die BRAK kritisch, unter anderem beim Zugriff der Rechtsanwaltskammern und bei der Kommunikation durch anwaltliche Vertreter. Das parlamentarische Verfahren läuft; die BRAK-Position beschreibt weder geltendes Recht noch den endgültigen Gesetzesinhalt.
Quelle und Nachweis
BRAK · Primärquelle · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 29.10.2026. BRAK-Originaltext geprüft; Regierungsentwurf, Kammerposition und geltendes Recht getrennt.