Personalien
Latham ernennt Corinna Freudenmacher und Anna-Maria Kuckerz zu Partnerinnen
Latham & Watkins hat Corinna Freudenmacher in München und Anna-Maria Kuckerz in Hamburg mit Wirkung zum 1. Januar 2027 zu Partnerinnen gewählt.
- Originalquelle veröffentlicht
- 22.10.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 31.10.2026
- Partnerernennungen mit Wirkung zum 1. Januar 2027
- 01.01.2027
- Stand
- Interne Ernennungen mit künftigem Wirksamkeitsdatum
Latham & Watkins hat zwei Anwältinnen aus deutschen Büros in die Partnerschaft gewählt. Dr. Corinna Freudenmacher in München und Anna-Maria Kuckerz in Hamburg sollen ihre neue Funktion zum 1. Januar 2027 übernehmen. Sie gehören zu einer weltweit angekündigten Gruppe von 36 Associates, deren Ernennung zu diesem Datum wirksam werden soll.
Freudenmacher ist Mitglied der Praxis für M&A und Private Equity. Nach der Kanzleimitteilung berät sie Private-Equity-Häuser und Finanzinvestoren bei deutschen und grenzüberschreitenden Transaktionen, Co-Investments sowie Managementbeteiligungen und -anreizsystemen.
Kuckerz gehört zur Praxis Banking & Private Credit. Ihr Schwerpunkt liegt laut Latham auf Akquisitionsfinanzierungen, allgemeinen Unternehmensfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen und Restrukturierungen von Verbindlichkeiten. Die Meldung betrifft interne Ernennungen; ein Kanzleiwechsel wird nicht berichtet.
Quelle und Nachweis
Latham & Watkins · Kanzleiquelle · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 28.10.2026. Vollständige Latham-Eigenmeldung geprüft; deutsche Büros, Praxiszuordnung und Wirksamkeitsdatum kontrolliert.