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Personalien

Möhrle Happ Luther meldet Counsel-Ernennung von Florian Keller

Die am 6. Oktober veröffentlichte Mitteilung nennt den 1. Juli als Wirksamkeitstag.

Originalquelle veröffentlicht
06.10.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
08.10.2026
Wirksamkeit der Ernennung laut Kanzlei
01.07.2026
Stand
Bereits wirksame Ernennung, später veröffentlicht

Florian Keller ist nach einer Mitteilung von Möhrle Happ Luther vom 6. Oktober 2026 bereits zum 1. Juli zum Counsel ernannt worden. Er arbeitet am Berliner Standort in der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Beratung, insbesondere bei Nachfolge- und Vermögensstrukturen sowie Transaktionen.

Keller gehört der Kanzlei laut Mitteilung seit Oktober 2025 an. Zuvor war er Senior Associate bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Die Ernennung ist eine interne Beförderung; das Veröffentlichungsdatum im Oktober ist nicht der Beginn seiner Counsel-Tätigkeit.

Quelle und Nachweis

Möhrle Happ Luther · Eigenmitteilung · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 08.10.2026 12:50 CEST. Zugänglicher Originaltext vollständig gelesen. Beratungsrolle und Angaben zum Vorgang beruhen auf der Eigenmitteilung der Kanzlei.

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