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RAK Celle erinnert an Fortbildungsnachweise und rechtzeitigen Zulassungsverzicht

Die neuen Kammerkurzmitteilungen enthalten Jahresendhinweise und warnen vor fehlendem Fachbezug bei KI-Seminaren.

Originalquelle veröffentlicht
01.10.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
01.10.2026
Mehrere Hinweise und angekündigte Termine
Nicht belegt
Stand
Kammerhinweise · Veranstaltungen angekündigt

In ihren Kammerkurzmitteilungen 10/2026 vom 1. Oktober bittet die RAK Celle Fachanwältinnen und Fachanwälte, ihre Fortbildungsnachweise für 2026 rechtzeitig und unaufgefordert einzureichen. Allgemeine KI-Seminare ohne Bezug zur jeweiligen Fachanwaltschaft erkennt die Kammer nach ihrem Hinweis nicht an.

Wer zum Jahresende auf seine Zulassung verzichten will, soll die schriftliche Erklärung frühzeitig übermitteln. Die Kammer erläutert, dass der Widerrufsbescheid zugestellt werden muss und seine Wirksamkeit von der Rechtsmittelfrist beziehungsweise einem Rechtsmittelverzicht abhängt. Einen einheitlichen letzten Einreichungstag nennt sie nicht.

Die Ausgabe kündigt außerdem ein Einführungsseminar zum Notariat am 7. November in Hannover und den Kongress zur Strafjustiz in Niedersachsen am 13. November in Osnabrück an. Die Durchführung steht noch bevor; Einzelheiten verweist die Kammer in die jeweiligen Veranstaltungsunterlagen.

Quelle und Nachweis

RAK Celle · Kammerkurzmitteilungen 10/2026 · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 01.10.2026. Öffentliche Originalmitteilung im Volltext gelesen; Aussagen und Bewertungen der jeweiligen Institution zugeordnet.

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