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RAK Freiburg fordert stärkere Kontrolle von Kanzleidurchsuchungen

Eine Stellungnahme der Kammer greift einen Frankfurter Ermittlungsfall auf und fordert Änderungen bei der richterlichen Prüfung.

Originalquelle veröffentlicht
06.10.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
07.10.2026
Durchsuchung laut Verbandsdarstellung
25.09.2026
Stand
Berufspolitische Stellungnahme der Kammer

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg hat am 6. Oktober 2026 eine Durchsuchung bei einem Strafverteidiger kritisiert. Sie stützt sich auf eine Darstellung der Vereinigung hessischer Strafverteidiger*innen vom Vortag: Danach wurden am 25. September Kanzlei- und Wohnräume durchsucht, nachdem der Anwalt die Herausgabe von Vermögenswerten verlangt hatte, deren Freigabe gerichtlich rechtskräftig angeordnet worden sei.

Die Kammer sieht darin einen Widerspruch zur Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen. Sie fordert unter anderem eine Prüfung durch mehrköpfige Strafkammern, eine von staatsanwaltschaftlichen Beschlussentwürfen unabhängige Entscheidungsvorbereitung und die wissenschaftliche Auswertung solcher Maßnahmen. Das sind Forderungen der Kammer. Eine eigene Prüfung der gerichtlichen Entscheidungen oder der Ermittlungsakten liegt diesem Bericht nicht zugrunde.

Quelle und Nachweis

Rechtsanwaltskammer Freiburg · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 07.10.2026. Zugängliche Originalmitteilung im Volltext gelesen; sachliche Wiedergabe in eigenen Worten.

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