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RAK München lehnt geplante eigene Kammer für Insolvenzverwalter ab

Die Kammer unterstützt eine einfachere Auswahl durch Gerichte, hält die vorgeschlagene Berufsorganisation aber für ungeeignet.

Originalquelle veröffentlicht
30.09.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
10.10.2026
Datum der Stellungnahme nicht gesondert belegt
Nicht belegt
Stand
Stellungnahme zu einem Referentenentwurf

Die Rechtsanwaltskammer München hat sich gegen einen Referentenentwurf zur Berufsorganisation insolvenzrechtlicher Amtsträger ausgesprochen. Nach ihrer Mitteilung sieht der Vorschlag eine eigene Berufskammer für Insolvenzverwalter mit Zulassungsverfahren und Berufsrecht vor.

Die Kammer befürwortet das Ziel, Gerichten die Auswahl von Insolvenzverwaltern zu erleichtern. Die vorgeschlagene Lösung hält sie hierfür jedoch für nicht angemessen oder geeignet.

Dies ist die Position der Kammer zu einem Gesetzgebungsvorschlag. Grundlage des Kurzberichts ist ihre öffentliche Mitteilung vom 30. September 2026; der verlinkte Stellungnahmevolltext und der gesamte Referentenentwurf wurden für diesen Kurzbericht nicht gesondert ausgewertet.

Quelle und Nachweis

Rechtsanwaltskammer München · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 10.10.2026. Öffentliche Kammermitteilung vollständig gelesen; Bericht über die Darstellung der Kammer.

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