Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin
Mandatsanfrage Monatszeitschrift
für Anwaltshaftung

YOU RA / YOU VE / Kammernews

Kammernews

RAK Tübingen startet GwG-Erhebung für den Prüfzeitraum 2025

Die RAK Tübingen schreibt eine Zufallsstichprobe von zehn Prozent ihrer Mitglieder zur GwG-Verpflichteteneigenschaft im Prüfzeitraum 2025 an.

Originalquelle veröffentlicht
24.09.2026
Bei YOU VE veröffentlicht
25.09.2026
Erhebungszeitraum
Nicht belegt
Stand
Erhebung für den Prüfzeitraum 2025 angekündigt

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen führt für den Prüfzeitraum 2025 eine Erhebung zur Verpflichteteneigenschaft nach dem Geldwäschegesetz durch. Nach der Kammermitteilung werden zehn Prozent der Mitglieder zufällig ausgewählt und über das beA angeschrieben.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht allein kraft Berufszugehörigkeit Verpflichtete. Maßgeblich sind die in § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG genannten Tätigkeiten. Die Kammer bezeichnet die Erhebung als bundesweit mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt.

Die Antworten können Grundlage risikobasierter Prüfungen sein. Auch Erklärungen, im Prüfzeitraum keine verpflichtungsauslösenden Tätigkeiten ausgeübt zu haben, können nach Kammerangaben stichprobenartig überprüft werden.

Quelle und Nachweis

Rechtsanwaltskammer Tübingen · Aktuelle Mitteilungen · Originalmeldung ↗

Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 25.09.2026. Öffentlich zugängliche Originalmitteilung vollständig gelesen; Auswahlquote, Prüfzeitraum, Rechtsgrundlage und angekündigtes Prüfverfahren geprüft.

← Alle Kammernews