Kammernews
RAK Tübingen startet GwG-Erhebung für den Prüfzeitraum 2025
Die RAK Tübingen schreibt eine Zufallsstichprobe von zehn Prozent ihrer Mitglieder zur GwG-Verpflichteteneigenschaft im Prüfzeitraum 2025 an.
- Originalquelle veröffentlicht
- 24.09.2026
- Bei YOU VE veröffentlicht
- 25.09.2026
- Erhebungszeitraum
- Nicht belegt
- Stand
- Erhebung für den Prüfzeitraum 2025 angekündigt
Die Rechtsanwaltskammer Tübingen führt für den Prüfzeitraum 2025 eine Erhebung zur Verpflichteteneigenschaft nach dem Geldwäschegesetz durch. Nach der Kammermitteilung werden zehn Prozent der Mitglieder zufällig ausgewählt und über das beA angeschrieben.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht allein kraft Berufszugehörigkeit Verpflichtete. Maßgeblich sind die in § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG genannten Tätigkeiten. Die Kammer bezeichnet die Erhebung als bundesweit mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt.
Die Antworten können Grundlage risikobasierter Prüfungen sein. Auch Erklärungen, im Prüfzeitraum keine verpflichtungsauslösenden Tätigkeiten ausgeübt zu haben, können nach Kammerangaben stichprobenartig überprüft werden.
Quelle und Nachweis
Rechtsanwaltskammer Tübingen · Aktuelle Mitteilungen · Originalmeldung ↗
Quelle geprüft und erstmals für YOU VE erfasst am 25.09.2026. Öffentlich zugängliche Originalmitteilung vollständig gelesen; Auswahlquote, Prüfzeitraum, Rechtsgrundlage und angekündigtes Prüfverfahren geprüft.