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MZfA 3/2026 · Literaturmonitor

KI-Leitungsverantwortung und der schweigende Mandant: zwei offene Leseaufträge

Geber / Ressos NJW 43/2026 · 20.10.2026 · Erstveröffentlichung

Literaturmonitor

KI-Leitungsverantwortung und der schweigende Mandant: zwei offene Leseaufträge

NJW 43/2026 · Heftveröffentlichung 20.10.2026

Raphael Slowik (Herausgeber) · Bearbeitung: Redaktion MZfA

Das öffentliche Inhaltsverzeichnis von NJW 43/2026 weist zwei redaktionell relevante Beiträge aus. Weil die Volltexte nicht zugänglich waren, dokumentiert die MZfA ausschließlich Metadaten, Zugriffsumfang und konkrete Leseaufträge; eine fachliche Besprechung unterbleibt.

I. Der schweigende Mandant

Rn. 1T. Geber, „Der schweigende Mandant“, NJW-aktuell 43/2026, Haftungsseite, S. 16, ist nur über Titel, Autorabkürzung, Rubrik und Fundstelle belegt.54 Fallgestaltung, These und Rechtsprechungsbezug sind unbekannt. Der Titel rechtfertigt den Leseauftrag, nicht die Annahme einer konkreten Pflichtverletzung.

II. Strafrechtliche Leitungsverantwortung beim KI-Einsatz

Rn. 2Alexander Ressos, „Strafrechtliche Leitungsverantwortung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz“, NJW 43/2026, S. 3127 ff., ist über Inhaltsverzeichnis und redaktionelles Kurzabstract erschlossen. Danach geht es um die Zurechnung algorithmisch erzeugter Entscheidungen und die Bedeutung außerstrafrechtlicher Standards. Die KI-Verordnung bestätigt den unionsrechtlichen Regelungsrahmen, ersetzt jedoch den ungelesenen Aufsatz nicht.55

III. Nächste redaktionelle Handlung

Rn. 3Bis zum Redaktionsschluss wurden das öffentliche Inhaltsverzeichnis, Beck-aktuell und öffentlich auffindbare Autorennachweise erneut geprüft. Ein frei zugänglicher Volltext oder belastbarer Vorabdruck war nicht auffindbar. Bei Geber bleiben Fallbezug, Warn- und Dokumentationspflichten sowie Mandatsbeendigung offen. Bei Ressos sind die herangezogenen Straftatbestände, die Funktion der KI-Verordnung, Gegenargumente und verfassungsrechtlichen Grenzen erst am Originaltext zu erfassen. Dieser Literaturmonitor ist deshalb keine inhaltliche Auswertung der ungelesenen Volltexte und vertritt zu deren Thesen keine eigene Sachposition.

Zitierform: Slowik (Hrsg.), KI-Leitungsverantwortung und der schweigende Mandant: zwei offene Leseaufträge, MZfA 3/2026, S. 17, Rn. …
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