Raphael SlowikRechtsanwalt · Berlin030 25895 002
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Aufsätze und Analysen

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Systematisch geordnet.

Fachbeiträge, Urteilsanalysen und systemische Perspektiven von Rechtsanwalt Raphael Slowik.

23 Beiträge

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Beiträge vom 21. bis 29. September 2026

In chronologischer Reihenfolge nach dem ursprünglichen Beitragsdatum. Online veröffentlicht am 29. September 2026.

Delegierter beA-Versand

Wer einen einfach signierten Schriftsatz durch eine andere Person aus dem persönlichen beA versenden lässt, muss die Formanforderungen gesondert prüfen.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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Geldwäscheprüfung: Drei Fragen statt eines pauschalen Alarmreflexes

Geldwäscheprävention verlangt eine geordnete Prüfung: Erfasst das Gesetz die konkrete Tätigkeit, welche organisatorischen Anforderungen folgen und wann entsteht eine Meldungspflicht? Ein undifferenzierter Hinweis auf verdächtige Mandantengelder kann diese verschiedenen Fragen nicht beantworten. Der Beitrag unterscheidet die drei gesetzlichen Prüfungsebenen.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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Mandatsende vor dem Termin: Verfahrenssicherung bleibt eine eigene Aufgabe

Kann die kurzfristige Mandatsbeendigung einen zuvor nicht verlegten Gerichtstermin doch noch zu Fall bringen? Der BFH verneint dies im entschiedenen Fall. Für die Beratungspraxis ist besonders wichtig, die gerichtliche Verlegungsentscheidung und die anschließende Sicherung der Prozessvertretung als verschiedene Prüfungsschritte zu behandeln.

Rechtsprechung

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Digitale Klageformulare: Verständlichkeit braucht sichtbare Grenzen

Ein verständliches Formular kann den Zugang zum Gericht erleichtern, ohne den Fall rechtlich zu prüfen. Anlässlich Paschkes Beitrag wird ein enger Qualitätsmaßstab vorgeschlagen: Digitale Angebote sollten nicht nur den nächsten Schritt erklären, sondern auch zeigen, welche rechtlichen Fragen durch das Ausfüllen gerade nicht beantwortet sind.

Legal Tech und Digitalisierung

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Rechengrößen 2027: Zahlenklarheit setzt Statusklarheit voraus

Der Entwurf ermöglicht erste Planungsrechnungen, trägt aber noch keine verbindliche Abrechnung. Die zentrale Beratungsfrage ist, welche Größe für welchen Zweck und welchen Personenkreis einschlägig wäre. Eine einheitliche „Versicherungsgrenze 2027“ gibt es im Entwurf gerade nicht.

Gesetzgebungsrückblick

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Terminvertretung: Erst den Auftrag bestimmen, dann die Gebühr

Entsteht aus einer gerichtlichen Bestellung für einen einzelnen Termin bereits das Gebührenprogramm einer umfassenden Verteidigung? Die aktuelle Meldung gibt Anlass, eine methodische Trennung zu betonen: Der Umfang der Bestellung und die Einordnung der Tätigkeit in das Vergütungsverzeichnis sind zusammenhängende, aber nicht identische Fragen.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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Compliance-Fragebogen ist keine Offenbarungsbefugnis

Können Unternehmen ihre Kanzleien in standardisierte Lieferantenkontrollen einbeziehen? Die Frage verbindet unionsrechtliche Reichweite mit berufsrechtlichen Grenzen. Der Beitrag behandelt die berufsrechtliche Ebene: Auch eine nachvollziehbare Compliance-Anfrage verlangt eine eigenständige Prüfung der verlangten Informationen und vertraglichen Bindungen.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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Ein Transaktionshinweis ist noch kein Prüfungsergebnis

Automatisierte Auffälligkeitserkennung kann Prüfaufwand lenken. Ob sie Fremdgeldrisiken zuverlässig erfasst, hängt jedoch von ihren Kriterien, Daten und nachgelagerten Entscheidungen ab. Die zugänglichen BRAK-Texte beschreiben ein Konzept. Sie liefern keine veröffentlichten Ergebnisse eines laufenden technischen Wirksamkeitstests.

Legal Tech und Digitalisierung

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Kanzlei als überprüfbare Funktion: Was eine Reform leisten müsste

Eine funktionale Beschreibung der Kanzlei kann neue Arbeitsformen erfassen, muss aber deren Schutzleistung überprüfbar machen. Der Vorschlag der BRAK eröffnet eine Regelungsdiskussion; eine neue Rechtslage entsteht dadurch nicht. Der folgende Beitrag entwickelt Kriterien für diese Diskussion, ohne die Zulässigkeit eines konkreten Kanzleimodells vorwegzunehmen.

Rechtspolitik

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KI-Fristen nur nach Norm und Systemkategorie

Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Für Fristenhinweise ist die konkrete Systemkategorie wichtiger als eine pauschale Geltungsaussage.

Gesetzgebungsrückblick

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Verantwortung bleibt zuordenbar

Elektronische Übermittlungswege und automatisierte Auskünfte verteilen Arbeit neu. Sie beseitigen weder die rechtliche Verantwortlichkeit noch die Pflicht, Zuständigkeit, Tatsachengrundlage und Nachweis zu kontrollieren.

Editorial – Vorwort des Herausgebers

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Zwei Eingriffsschwellen statt eines pauschalen KI-Vorbehalts

Die Diskussion über automatisierte Polizeiauswertung darf unterschiedliche Maßnahmen nicht zu einer einheitlichen Kategorie verschmelzen. Für die redaktionelle und anwaltliche Prüfung sind zunächst Instrument, Zweck und Eingriffsschwelle auseinanderzuhalten. Der vorliegende Beitrag untersucht einen Regierungsentwurf; eine neue geltende Befugnis wird damit nicht beschrieben.

Rechtspolitik

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Sprachhilfe ist keine Rechtsstandsprüfung

Die am 28. September 2026 dokumentierte Verlagsfassung einer Sprachhilfe zur englischen Schutzrechtskorrespondenz zeigt, warum sprachliche Vereinfachung und rechtliche Präzision getrennt geprüft werden müssen. Gegenstand dieser Anmerkung sind ausschließlich drei überprüfbare Punkte dieser datierten Verlagsfassung. Weder eine vollständige sprachwissenschaftliche Bewertung noch ein festgestellter Haftungsfall wird beansprucht.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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BAG 4 ABR 42/25: Prüfungsumfang bei der Eingruppierung

Stützt der Betriebsrat seinen Widerspruch gegen eine Eingruppierung auf Tarifwidrigkeit, begrenzt seine rechtliche Argumentation die gerichtliche Prüfung der vom selben Lebenssachverhalt erfassten Unrichtigkeitsfaktoren nicht.

Rechtsprechung

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Quellenkontrolle ist keine Deckungszusage

Ungeprüfte KI-Nachweise können anwaltliche Pflichten verletzen; ob daraus ein ersatzfähiger Schaden oder ein Deckungsausschluss folgt, verlangt weitere Feststellungen. Die Anmerkung unterscheidet diese Ebenen und präzisiert den Spielraum vertraglicher Haftungsbegrenzung.

Berufsrecht und Kanzleipraxis

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