Delegierter beA-Versand
Wer einen einfach signierten Schriftsatz durch eine andere Person aus dem persönlichen beA versenden lässt, muss die Formanforderungen gesondert prüfen.
Berufsrecht und Kanzleipraxis
Aufsätze und Analysen
Fachbeiträge, Urteilsanalysen und systemische Perspektiven von Rechtsanwalt Raphael Slowik.
23 Beiträge
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In chronologischer Reihenfolge nach dem ursprünglichen Beitragsdatum. Online veröffentlicht am 29. September 2026.
Wer einen einfach signierten Schriftsatz durch eine andere Person aus dem persönlichen beA versenden lässt, muss die Formanforderungen gesondert prüfen.
Berufsrecht und Kanzleipraxis
Geldwäscheprävention verlangt eine geordnete Prüfung: Erfasst das Gesetz die konkrete Tätigkeit, welche organisatorischen Anforderungen folgen und wann entsteht eine Meldungspflicht? Ein undifferenzierter Hinweis auf verdächtige Mandantengelder kann diese verschiedenen Fragen nicht beantworten. Der Beitrag unterscheidet die drei gesetzlichen Prüfungsebenen.
Berufsrecht und Kanzleipraxis
Kann die kurzfristige Mandatsbeendigung einen zuvor nicht verlegten Gerichtstermin doch noch zu Fall bringen? Der BFH verneint dies im entschiedenen Fall. Für die Beratungspraxis ist besonders wichtig, die gerichtliche Verlegungsentscheidung und die anschließende Sicherung der Prozessvertretung als verschiedene Prüfungsschritte zu behandeln.
Rechtsprechung
Ein verständliches Formular kann den Zugang zum Gericht erleichtern, ohne den Fall rechtlich zu prüfen. Anlässlich Paschkes Beitrag wird ein enger Qualitätsmaßstab vorgeschlagen: Digitale Angebote sollten nicht nur den nächsten Schritt erklären, sondern auch zeigen, welche rechtlichen Fragen durch das Ausfüllen gerade nicht beantwortet sind.
Legal Tech und Digitalisierung
Der Entwurf ermöglicht erste Planungsrechnungen, trägt aber noch keine verbindliche Abrechnung. Die zentrale Beratungsfrage ist, welche Größe für welchen Zweck und welchen Personenkreis einschlägig wäre. Eine einheitliche „Versicherungsgrenze 2027“ gibt es im Entwurf gerade nicht.
Gesetzgebungsrückblick
Entsteht aus einer gerichtlichen Bestellung für einen einzelnen Termin bereits das Gebührenprogramm einer umfassenden Verteidigung? Die aktuelle Meldung gibt Anlass, eine methodische Trennung zu betonen: Der Umfang der Bestellung und die Einordnung der Tätigkeit in das Vergütungsverzeichnis sind zusammenhängende, aber nicht identische Fragen.
Berufsrecht und Kanzleipraxis
Können Unternehmen ihre Kanzleien in standardisierte Lieferantenkontrollen einbeziehen? Die Frage verbindet unionsrechtliche Reichweite mit berufsrechtlichen Grenzen. Der Beitrag behandelt die berufsrechtliche Ebene: Auch eine nachvollziehbare Compliance-Anfrage verlangt eine eigenständige Prüfung der verlangten Informationen und vertraglichen Bindungen.
Berufsrecht und Kanzleipraxis
Die Finanzierbarkeit einer Immobilientransaktion hängt mit ihrer Bewertung zusammen. Wer den Wert übernimmt, muss auch die Ertragsannahmen dahinter prüfen. Sonst kann aus einer richtigen Zinsrechnung eine unbegründete politische Schlussfolgerung werden.
Rechtspolitik
Automatisierte Auffälligkeitserkennung kann Prüfaufwand lenken. Ob sie Fremdgeldrisiken zuverlässig erfasst, hängt jedoch von ihren Kriterien, Daten und nachgelagerten Entscheidungen ab. Die zugänglichen BRAK-Texte beschreiben ein Konzept. Sie liefern keine veröffentlichten Ergebnisse eines laufenden technischen Wirksamkeitstests.
Legal Tech und Digitalisierung
Eine funktionale Beschreibung der Kanzlei kann neue Arbeitsformen erfassen, muss aber deren Schutzleistung überprüfbar machen. Der Vorschlag der BRAK eröffnet eine Regelungsdiskussion; eine neue Rechtslage entsteht dadurch nicht. Der folgende Beitrag entwickelt Kriterien für diese Diskussion, ohne die Zulässigkeit eines konkreten Kanzleimodells vorwegzunehmen.
Rechtspolitik
Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Für Fristenhinweise ist die konkrete Systemkategorie wichtiger als eine pauschale Geltungsaussage.
Gesetzgebungsrückblick
Elektronische Übermittlungswege und automatisierte Auskünfte verteilen Arbeit neu. Sie beseitigen weder die rechtliche Verantwortlichkeit noch die Pflicht, Zuständigkeit, Tatsachengrundlage und Nachweis zu kontrollieren.
Editorial – Vorwort des Herausgebers
Die Diskussion über automatisierte Polizeiauswertung darf unterschiedliche Maßnahmen nicht zu einer einheitlichen Kategorie verschmelzen. Für die redaktionelle und anwaltliche Prüfung sind zunächst Instrument, Zweck und Eingriffsschwelle auseinanderzuhalten. Der vorliegende Beitrag untersucht einen Regierungsentwurf; eine neue geltende Befugnis wird damit nicht beschrieben.
Rechtspolitik
Die am 28. September 2026 dokumentierte Verlagsfassung einer Sprachhilfe zur englischen Schutzrechtskorrespondenz zeigt, warum sprachliche Vereinfachung und rechtliche Präzision getrennt geprüft werden müssen. Gegenstand dieser Anmerkung sind ausschließlich drei überprüfbare Punkte dieser datierten Verlagsfassung. Weder eine vollständige sprachwissenschaftliche Bewertung noch ein festgestellter Haftungsfall wird beansprucht.
Berufsrecht und Kanzleipraxis
Stützt der Betriebsrat seinen Widerspruch gegen eine Eingruppierung auf Tarifwidrigkeit, begrenzt seine rechtliche Argumentation die gerichtliche Prüfung der vom selben Lebenssachverhalt erfassten Unrichtigkeitsfaktoren nicht.
Rechtsprechung
Ungeprüfte KI-Nachweise können anwaltliche Pflichten verletzen; ob daraus ein ersatzfähiger Schaden oder ein Deckungsausschluss folgt, verlangt weitere Feststellungen. Die Anmerkung unterscheidet diese Ebenen und präzisiert den Spielraum vertraglicher Haftungsbegrenzung.
Berufsrecht und Kanzleipraxis
Der BFH verlangt beim Gesellschafts-beSt keine Personenidentität zwischen einfacher Signatur und Versandanstoß. Die Vertretungsbefugnis beider Berufsträger bleibt entscheidend. Gerade die Zurückverweisung zeigt, welche Lücke ein erfolgreicher technischer Versand nicht schließt.
Das Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz verbindet Zugang mit begrenzten Entgelten und vorheriger Information. Der RDG-Vorbehalt bleibt bestehen. Die Einordnung behandelt den parlamentarischen Textstand; eine verkündete Fassung und ihr Inkrafttreten sind zum Prüfstand noch nicht verifiziert.
Wer auf eine rechtlich ausgeschlossene zweite Verlängerung vertraut, kann die Fristversäumung nicht ohne Weiteres einer späteren Erkrankung zurechnen. Die Entscheidung verlangt eine genaue zeitliche Rekonstruktion, enthält aber auch Angaben, die nicht ungeprüft übernommen werden sollten.
Das OLG Hamm ordnet falsche Qualifikationsangaben eines Unternehmens-Chatbots dem Unternehmen selbst zu. Die Entscheidung ist für digitale Außendarstellung wichtig, rechtfertigt aber keinen unbegrenzten Satz einer allgemeinen Haftung für sämtliche KI-Fehler.
Kleine Kanzleien benötigen nachvollziehbare Sicherheitsentscheidungen, nicht lediglich eine Sammlung empfohlener Produkte. Der Beitrag unterscheidet technische Vorsorge, überprüfbare Wiederherstellung und die rechtliche Behandlung eines Vorfalls.
Wertabhängige Pensionszusagen verlangen eine Trennung von rechtlichem Anspruch, steuerlichem Ansatz und Bewertung. Das BMF-Schreiben vom 17. September 2026 eröffnet eine befristete Erleichterung beim Nachholverbot. Entscheidend bleiben die einzelne Zusage und das konkrete Wirtschaftsjahr.
Die DAV-Stellungnahme 65/26 kritisiert nationale Zusatzanforderungen bei der Umsetzung von EU-Recht. Beschäftigteneinwilligung und Arbeitszeiterfassung zeigen, warum eine tragfähige Bewertung Aufwand, Schutzfunktion und rechtlichen Gestaltungsspielraum getrennt untersuchen muss.
Die Kontrolle eines KI-Ergebnisses und die Zulässigkeit des Zugriffs auf Mandatsgeheimnisse beantworten unterschiedliche Fragen. Eine Anmerkung zu Christiane Bierekoven zeigt, warum technische Qualitätssicherung berufsrechtliche Anforderungen an externe Dienste nicht ersetzt.
Der beA-Anwendersupport nennt den 17. September 2026 als Inbetriebnahme von Version 4.6.3. Die dokumentierten Fehlerkorrekturen erleichtern Arbeitsabläufe. Für die Wirksamkeit einer Einreichung bleiben jedoch das konkrete Dokument, die zulässige Signatur- und Versandform sowie der Eingang bei Gericht maßgeblich.
Die Besprechung setzt bei der rechtlichen Konstruktion der Leistung an. Die Gleichheitsprüfung darf nicht von der vorgelagerten Frage getrennt werden, welche Vermögensposition der Gesetzgeber überhaupt gewährt hat. Die Literaturdebatte bleibt mangels Volltextzugangs offen.
Eine stabile Gesamtzahl der Berufsträger kann mit verschlechtertem Beratungszugang vereinbar sein. Umgekehrt beweist eine strukturelle Verschiebung allein noch keine Unterversorgung. Der Beitrag schlägt eine überprüfbare Untersuchungsfrage statt einer vorschnellen Technologiebewertung vor.
Zum 1. Oktober 2026 ändert sich die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung. Für die Vorbereitung zählt die tatsächlich erzeugte Einreichung: Auch gespeicherte Entwürfe müssen auf die erforderliche Formularfassung geprüft werden.
Das BAG beanstandet eine einheitliche 40-Stunden-Grenze für Mehrarbeitszuschläge. Die abgesenkte Schwelle begründet aber noch keinen bezifferten Zahlungsanspruch: Tarifstruktur, Ausschlussfristen und Wochenstunden bleiben gesondert zu prüfen.
Technische Unsicherheit rechtfertigt kein pauschales Abwarten. Behördenmeldung und Betroffeneninformation folgen unterschiedlichen Voraussetzungen. Entscheidend ist eine dokumentierte, fortlaufend aktualisierte Risikobewertung.
Der DAV fordert eine stärkere Opfervertretung und kostenfreie Erstberatung. Die Stellungnahme ist ein rechtspolitischer Vorschlag. Ihre Bewertung muss Qualifikation, Erreichbarkeit und Finanzierung miteinander verbinden.
Das BAG klärt die Folgen einer Verschmelzung für Parteistellung, Prozessvollmacht und Zustellung. Entscheidend sind die Gesamtrechtsnachfolge und die bestehende anwaltliche Vertretung.
Der BFH verneint im finanzgerichtlichen Verfahren einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung der Auskunft. Die Reichweite dieser Aussage hängt vom Rechtsschutzsystem und vom richtigen Klageziel ab.
Der BGH bestätigt im konkreten Samplingfall die Pastiche-Schranke. Die Entscheidung eröffnet einen begründungsbedürftigen Freiraum und keine allgemeine Erlaubnis zur Übernahme fremder Musik.
Die institutionelle Vorabprüfung eines Schiedsspruchs kann Fehler aufdecken. Ihre Legitimation hängt davon ab, dass Entscheidungsverantwortung, rechtliches Gehör und Kontrolle auseinandergehalten werden.
BGH, Urteil vom 30. Juli 2026 – I ZR 31/26: Nach einem gescheiterten Termin sind technische Wiederholungsrisiken aufzuklären. Für ein Rechtsmittel zählt außerdem die vollständige Darlegung.
BGH, Beschluss vom 28. August 2026 – AnwZ (Brfg) 22/26: Postzustellung allein genügt nicht. Maßgeblich sind die tatsächliche Erkennbarkeit und eine verhältnismäßige Entscheidung.
BGH, Beschluss vom 14. August 2026 – AnwZ (Brfg) 23/26: Eine Momentaufnahme des Kontostands ersetzt keine rechtlich gesicherte Schutzorganisation für Mandanten.
BGH, Beschluss vom 30. Juli 2026 – I ZB 85/25: Formmangel, Zumutbarkeit eines Ersatzwegs und Wiedereinsetzungsfrist verlangen eine getrennte Prüfung.
OLG München, Beschluss vom 18. August 2026 – 6 U 1263/26 e: Entscheidend sind die konkreten Folgen einer Erkrankung und die zumutbare Vertretungsvorsorge.
Ab 1. Oktober 2026 erweitert die Vorsorgeregister-Verordnung die Aufnahme elektronischer Abschriften. Verfügbarkeit, Wirksamkeit und Aktualität bleiben getrennte Aufgaben.
Die seit 3. September 2026 geltende Fortbildungsprüfungsverordnung für IT und Marketing im Rechtswesen verbindet digitale Abläufe mit Organisationsverantwortung.
AGH NRW, Urteil vom 17. Juli 2026 – 1 AGH 20/26: Immobilienvermögen, verfügbare Liquidität und der Schutz der Mandanten sind getrennt zu prüfen.
Richtige Zitate genügen nicht, wenn entscheidende Unterlagen fehlen. Eine Einordnung zu Aktenvollständigkeit, Geheimnisschutz und anwaltlicher Verantwortung.
IX ZR 18/24: Ein nachteiliges Berufungsurteil begründet nicht ohne Weiteres die Kenntnis der anwaltlichen Pflichtverletzung.
BGH, Beschluss vom 6. Mai 2026 – VII ZB 9/25: Persönlicher Versand, technischer Nachweis und rechtliches Gehör müssen getrennt geprüft werden.
Warum der klassische Haftungsmaßstab strukturell unzureichend ist
Systematik der Fristversäumnishaftung und ihre organisatorischen Grundlagen
Typische Beratungsmängel bei Unternehmenstransaktionen, M&A und Vertragsgestaltung
Informationsasymmetrien, Kontrolldefizite und ihre haftungsrechtlichen Konsequenzen
§ 195 BGB, Verjährungsbeginn und die Problematik der Kenntnisabhängigkeit
Haftungsrechtliche Analyse typischer Fehler in der gerichtlichen Mandatsdurchführung
Anwaltliche Haftung im Strafrecht – Besonderheiten, Fallgruppen, Grenzen
Strukturelle Haftung jenseits des Individualversagens – Systemfehler in Kanzleien
Warum Urteile zu Anwaltshaftung oft keine klaren Maßstäbe setzen
§ 51 BRAO und die Praxis der Haftpflichtversicherung im anwaltlichen Kontext
Wenn der Mandant selbst zum Schaden beiträgt: Fallgruppen und Rechtsfolgen
Wenn der Anwalt steuerrechtliche Fragen bearbeitet – Pflichten, Grenzen, Haftung
Systematische Auswertung der BGH-Leitentscheidungen zur Sorgfaltspflicht und Kausalität
Wie Mandanten Haftungsansprüche durchsetzen – von der außergerichtlichen Geltendmachung bis zum Urteil
Von der Individualverantwortung zum systemischen Qualitätsmanagement – ein Reformprogramm